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Pressemitteilungen/Stellungnahmen/Öffentliche Briefe


14.12.2016 - BN zum Bebauungsplan Fachmarktzentrum Aischparkcenter

Der Bebauungsplan zum geplanten Fachmarktzentrum Aischparkcenter in Höchstadt enthält aus Naturschutzsicht wesentliche Mängel, die in der Stellungnahme des BN an die Stadt Höchstadt detailliert dargelegt werden.

1. Fortschreibung des Landschaftsplans fehlt
Naturschutzrechtliche Maßnahmen sind aus der Fortschreibung des Landschaftsplanes zu entwickeln. Er stellt Bereiche dar, die für einen Ausgleich besonders geeignet sind. Nur so können Ausgleichsmaßnahmen in ein Gesamtkonzept zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft einbezogen werden. Leider hat die Stadt Höchstadt seit einer bereits mehrjährigen Ankündigung bis heute noch keinen gültigen, aktuellen  Landschaftsplan. Somit sind lokale Aussagen nur unzureichend möglich.

2. Fragwürdige Wahl der Ausgleichsflächen
Wie schon bei der Problematik des Ausgleichs in der Aischaue müssen wir auch hier wieder darauf hinweisen, dass es nicht ganz nachvollziehbar ist, dass der Ausgleich in 10 km Entfernung vollzogen werden muss (Buchfeld). Dies deutet darauf hin, dass die Auswahl eher auf einer günstigen Grundstücksbeschaffung basieren könnte, als auf einer gezielten fachlichen Auswahl. Für die Artenschutzmaßnahmen nahe Etzelskirchen müssen auch entsprechende Verträge mit den Landwirten vorliegen, die detailliert auf die Position der Lerchenfenster als auch auf die Bewirtschaftung und Fruchtfolge eingehen. Ist dies nicht geregelt, ist die Ausweisung reine Makulatur.

3. Fehlende CEF-Maßnahmen
Auch sind wir absolut der Meinung, dass durch die Bebauung des Aischparkcenters der Lebensraum der Feldlerche zerstört wird, und damit ein Verlust des Reviers unwiederbringlich einhergeht. Daher ist es unverständlich, dass keine CEF-Maßnahmen (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion) nötig sein sollen, obwohl durch die Untersuchungen des Planers eindeutig drei Brutpaare festgestellt wurden. Erst durch diese Maßnahme kann sicherstellt werden, dass die lokale Population nicht erheblich beeinträchtigt wird, da auch die Lebensraumfunktionen unter Berücksichtigung der CEF-Maßnahmen insgesamt gewahrt bleiben. CEF-Maßnahmen müssen aber vor Baubeginn abgeschlossen sein.

4. Fehlerhafte Bewertung besonders geschützter Arten
Die Feldlerche ist zwar ein verbreiteter, jedoch vielerorts in starker Abnahme begriffener, gefährdeter Brutvogel der Agrarlandschaft. Als Bodenbrüter mit einer ausgeprägten Bindung an landwirtschaftlich genutzte Lebensräume (Äcker, Wiesen) führt die Intensivierung der Landnutzung sowie die Überbauung landwirtschaftlicher Flächen zu einer hohen Bestandsabnahmen (kurzfristig größer 50%). Daher ist sie auch auf der Liste der besonders geschützten Arten nach Art. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Der § 44 Abs. 1 (1) BNatSchG verbietet es, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Aus diesem Grund ist eine CEF-Maßnahme, die vor Baubeginn beendet sein muss, für die Erfüllung des §44 unumgänglich.

5. Zu geringer Ausgleich

In der Ermittlung der Ausgleichsflächen wird der Lebensraum der Feldlerche, aber auch der Zauneidechse nicht berücksichtigt. Es heißt dort lediglich "Unter Berücksichtigung der hohen Nährstoffbelastungen und des hohen Nutzungsdruckes werden die intensiv bewirtschafteten Ackerflächen mit 0,5 ausgeglichen, ebenso wie die ebenfalls intensiv genutzten Pferdekoppeln sowie wegbegleitende Gras-/Krautsäume." Aufgrund der vorhandenen schützenswerten Arten, die offenbar nicht einbezogen wurden, ist dieser Wert zu niedrig angesetzt, wodurch in Folge die Ausgleichsflächen erhöht werden müssen.

6. Betonwüste vermeidbar
Da der Parkplatz keinerlei Grünflächen aufweist, muss eine Dachbegrünung für sämtliche Gebäude zwingend realisiert werden. Leider zeigt unsere Erfahrung, dass Aussagen in der Planungsphase später revidiert werden, wobei gerade aus dem Lebensmittelbereich fadenscheinige Argumente dagegen vorgebracht werden. Damit der Parkplatzbereich nicht einer Betonwüste gleichkommt, sollte zumindest im Mittelteil ein möglichst breiter Grünstreifen zusätzlich angelegt werden. Dazu kann man auf eine Reihe Parkplätze verzichten. Ein Verlust von ca. 50 Plätzen, der bei der Menge von insgesamt 726 Stellplätzen locker zu verkraften ist, verbessert nicht nur das Kleinklima, sondern macht auch einen optisch einladenderen Eindruck. Das sind dann immer noch mehr Parkplätze als die Metro in Nürnberg ausgewiesen hat.

7. Auf Erneuerbare Energien setzen
Um dem Klimawandel zu begegnen und den Energiebedarf zu reduzieren, ist es dringend angebracht, auf erneuerbare Energien zu setzen. Es widerspricht keinesfalls, den extensiv begrünten Flach- bzw. Pultdächern noch Solarpaneele darauf zu setzen. Weder die Begrünung, noch die Paneele werden dadurch beeinflusst. Langfristig wird der Strombezug jedenfalls günstiger.

Helmut König
1. Kreisvorsitzender


23.05.2016 - Josef Göppel, MdB, CSU zum Offenen Brief EEG-Novelle

Antwort des Bundestagsabgeordneten Josef Göppel, CSU auf den Offenen Brief zur EEG-Novelle 2016.

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihren Brief. Sie haben meine volle Unterstützung!

Mit der Einführung von Ausschreibungen im EEG wird sich die Situation für die Anlagen in Bürgerhand völlig neu darstellen. Die Stromerzeugung wird nicht einfacher, sondern bürokratischer, sie wird auch nicht billiger, sondern teurer. Die breite Beteiligung an der Energieerzeugung ist in ernster Gefahr. Die Ergebnisse der Pilotausschreibungen für die Photovoltaik belegen dies.

Selbst die EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager schreibt in einem Brief vom 12. Februar 2015 an deutsche Bundestagsabgeordnete: "Kleinere Projekte, die eine gewichtige Rolle beim Umbau der Energieversorgung spielen, befinden sich in einer besonderen Lage. Ausschreibungen sind möglicherweise nicht das richtige Instrument für kleine Projektträger." Auch aus Sicht der EU-Kommission besteht also bei der Einführung von Ausschreibungen die Gefahr der Verdrängung kleiner und mittlerer Akteure. Gerade diese lokal verankerten Unternehmen sind für die Akzeptanz der Energiewende unabdingbar.

Ebenso bedeutsam sind Bürgerbeteiligungen auch, um die Finanzierung der Energiewende sicherzustellen. In den europäischen Nachbarländern ist – anders als in Deutschland – kein vergleichbar ideenreicher und lebendiger Mittelstand im Energiebereich entstanden. Kleinere und mittlere Akteure, wie mittelständische Projektierer und Bürgerenergiegesellschaften, können bei Ausschreibungen das Risiko eines Nichtzuschlags nicht streuen.

Ausschreibungen: Kompromissvorschlag des Bundesrats
Fehler im Ausschreibungsdesign können irreparable Schaden anrichten. Der Bundesrat hat deshalb am 22. April beschlossen: „Der Bundesrat schlägt vielmehr ein Modell vor, nach dem die der Definition entsprechenden Bieterinnen bzw. Bieter sich ohne Angabe eines Gebotspreises an den jeweiligen Ausschreibungsrunden beteiligen können und die Garantie eines Zuschlags erhalten. Der jeweilige Gebotspreis und damit die Förderhöhe bestimmen sich dann nach dem höchsten Gebot, das neben ihnen noch einen Zuschlag erhalten hat. [… Der Bundesrat] bittet aber die Bundesregierung, den räumlichen Bezugspunkt der „lokalen Verankerung“ von Bürgerenergieprojekten dahingehend zu überprüfen, ob statt einer Anknüpfung an einen Landkreis besser eine Anknüpfung an einen (bestimmten, auch landkreisübergreifenden) Umkreis erfolgen sollte. Ferner bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwiefern insbesondere Kommunen stärker berücksichtigt werden können."

Ich halte diese Position bei der Windkraft für einen akzeptablen Kompromiss, falls sich eine vollständige Ausnahme unterhalb der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Freigrenze von 6 Windkraftanlagen nicht durchsetzen lässt. Für Photovoltaikanlagen unterstütze ich den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, die EU-Freigrenze von einem Megawatt voll auszuschöpfen.

Für Biogasanlagen muss rasch eine Anschlussregelung für den Weiterbetrieb von Anlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung gefunden werden. Biogasanlagenbetreiber wollen ihre Anlagen systemdienlich betreiben und umrüsten. Das ist mit zusätzlichen Investitionen verbunden. Ohne klare Rahmenbedingungen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung fehlt die Investitionssicherheit. Deshalb sollten neben neuen auch bestehende Biogasanlagen an Ausschreibungen teilnehmen können, wenn sie auf eine flexible Fahrweise umrüsten. Für Kleinstanlagen und Bioabfallanlagen sollen die Bedingungen des EEG 2014 weitergelten. Die Einbeziehung von Bestandsanlagen bietet die Chance, die EEG-Kosten zu senken und gleichzeitig Biogasanlagen gezielt als systemdienliches Element der Energiewende zu stärken. Biogasanlagen müssen künftig neben Ausgleichsenergie auch Systemdienstleistungen wie Frequenzhaltung oder Schwarzstartfähigkeit bereitstellen.

Ausbauvolumen
Analysen zeigen, dass das Bundeswirtschaftsministerium mit dem im EEG-Entwurf vorgeschlagenen Ausbaupfad in den nächsten Jahren unterhalb des eigentlich notwendigen Ausbaus bleibt, wenn das Ziel einer weitgehenden Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bis 2050 erreicht werden soll. Ich setze mich deshalb vehement dafür ein, den Ausbau nicht zu bremsen. Ihr Vorschlag eines Brutto-Ausbaus von 4 400 MW Windkraft an Land passt dazu.

Herkunftsnachweis
Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich mit dem Vorschlag einer regionalen Herkunftskennzeichnung in die richtige Richtung bewegt. Bisher ist der Strom aus einer Anlage, die nach dem EEG gefördert wird, anonymer Graustrom. Künftig soll es möglich werden, dass in der Stromrechnung gekennzeichnet werden kann, wenn der Strom aus einer Anlage im 50 km – Umkreis kommt. Für die Akzeptanz von erneuerbaren Kraftwerken ist das ein wichtiger Schritt: Der Kunde kann sich entscheiden, dass sein Strom aus einem regionalen Windrad, einer Photovoltaikanlage oder einer Biogasanlage kommen soll. Viele Akteure hätten sich mehr gewünscht. Dennoch ist das einfache Modell des Bundeswirtschaftsministeriums, das sich am Vorschlag des Verbands kommunaler Unternehmen orientiert, unterstützenswert.

Aus europarechtlichen Gründen schlägt das Bundeswirtschaftsministerium jedoch vor, dass den-noch für die gesamte an den Endkunden gelieferte Strommenge Grünstromzertifikate gekauft werden müssen. Angeblich würden Grünstromimporte aus anderen EU-Ländern diskriminiert, wenn der regionale Grünstromanteil nicht zusätzlich mit Zertifikaten hinterlegt würde. Ich kann das nicht nachvollziehen. Unverständlich ist, dass die regionalen Stromlieferanten einen Abzug in Höhe des Zertifikatspreises von der Marktprämie hinnehmen müssen. So wird für die Grünstromeigenschaft doppelt bezahlt. Das muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.

Mieterstrom
Mieter können aus dem Eigenverbrauch von Sonnenstrom nicht die gleichen Vorteile ziehen wie Hauseigentümer. Ich setze mich hier für eine Gleichstellung ein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel, MdB


18.05.2016 - Offener Brief an Mfrankens MdBs zur EEG-Novelle

Die Kreisgruppe hat gemeinsam mit einer großen Gruppe klima-, umwelt- und energiebewußter Vereine, Verbände und Energiegenossenschaften (36) aus Mittelfranken einen offenen Brief an alle mittelfränkischen Bundestagsabgeordneten zur bevorstehenden Abstimmung zur EEG-Novelle am 18.05.2016 versendet.

Sehr geehrte Mitglieder des Bundestages aus Mittelfranken,

die Abstimmung zur EEG-Novelle steht bevor und wir befürchten, dass die aktuelle Gesetzesvorlage zu einem massiven Ausbremsen der erneuerbaren Energien und damit der Energiewende führt. In Paris hat die Staatengemeinschaft Ende 2015 in der UN-Klimakonferenz beschlossenen, den weltweiten Temperaturanstieg aufmöglichst 1,5°C zu begrenzen, um die Folgen des Klimawandels, die wir schon heute spüren, abzumildern. Elementarer Eckpfeiler dazu ist der Ausbau der CO 2 -freien erneuerbaren Energien. Die Bundesrepublik bekennt sich zu diesen Zielen. Die letzten EEG-Novellierungen haben aber den Zubau von Photovoltaikanlagen bereits unter den von der Bundesregierung gesetzten Ausbaukorridor gedrückt und die Errichtung flexibler Biogasanlagen abgewürgt. Darüberhinaus wurden die Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements durch kostenintensive und risikoreiche Ausschreibungsverfahren maßgeblich beschnitten. Mit der bevorstehenden Novelle wird dieselbe negative Entwicklung bei der Windenergie an Land vollzogen.

Windkraft ist der stärkste Motor der erneuerbaren Stromerzeugung. Sie produziert schon heute den größten Anteil des sauberen Stromes in Deutschland. Bei uns in Bayern betrug die Nennleistung aller Windanlagen 1.892 MW im Jahr 2015. Bei stabiler Entwicklung könnten Windkraftanlagen an Land und auf See bis 2030 25% bis 30% des gesamten inDeutschland benötigten Stromes decken. Doch das EEG 2016 bremst das Wachstum und deckelt den gesamten EE-Anteil am deutschen Strommix willkürlich auf 45% bis 2025. Dabei verlangt das Klimaschutzabkommen von Paris einedeutlich ambitioniertere Zielmarke von 60%.

Begrundet wird das Abbremsen der Energiewende mit dem zögerlichen Netzausbau, der produzierte EE-Strom könnenicht verteilt werden. In Süddeutschland müssen aber keine EE-Anlagen in nennenswertem Umfang abgeschaltet werden, da die Stromnetze noch aufnahmefähig sind. Gerade der dezentrale Erzeugungsausbau verhindert Netzengpässe, wie die VDE-Studie "Der Zelluläre Ansatz" aus 2015 beeindruckend belegt. Natürlich muss parallel die klimaschädliche Kohleverstromung reduziert werden, die bei hoher EE-Stromerzeugung nicht abgeregelt werden kann und die Netze verstopft.

Deutschlands Rolle als Klimaschutzvorreiter und technologischer Weltmarktführer steht genauso auf dem Spiel wieviele der weit über 300.000 Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien in der Bundesrepublik. Auch inMittelfranken haben wir viele innovative mittelständische Betriebe und Industriekonzerne, die direkt vom nationalenund internationalen EE-Ausbau und der erforderlichen globalen Dekarbonisierung der Wirtschaft profitieren. Die Bundesregierung muss sich mit dem EEG 2016 zum konsequenten Umbau bekennen und darf nicht rückwärtsgewandtauf die veraltete und klimaschädliche fossile Industrie setzen, die zudem erhebliche Unendlichkeitslasten erzeugt. Moderne Technologien im Bereich der Energiespeicherung, der Energieeinsparung und der Energieeffizienz müssen konsequent gefördert und mit Markteinfuhrungsprogrammen begleitet werden.

Wir fordern daher dringend, die EEG-Novelle 2016 nicht in der geplanten Form zu verabschieden, sondern in wichtigen Punkten zu überarbeiten:

Erstens: Aufhebung der Deckelung des Anteils erneuerbarer Energien von 45% bis 2025 und Wahrung der Ausbauzieleder Länder sowie der nationalen Klimaschutzziele. Dafür sind geeignete Rahmenbedingungen mit regional angepasstenEinspeisevergütungen und Strommarktregelungen zu schaffen: Höhere Vergütungen in Süddeutschland, wo keine Netzengpässe bestehen und die Verbrauchszentren liegen. Der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien darf nicht weiter beschnitten werden, die Kohleverstromung muss zurückgefahren werden.

Zweitens: Ein dynamisches Ausbauvolumen von 4.400 MW brutto für Wind an Land, was dem Erhalt des 2014 zwischen Bund und Ländern vereinbarten realen Zubaus von 2.500 MW netto entspricht. Der jetzige Entwurf für das EEG 2016 sieht eine Anrechnung des Repowering (Bestandssanierung) vor. Da dessen Anteil deutlich steigen wird, bleibt kaum noch Raum für zusätzliche Windkraftanlagen. Es ist zu befürchten, dass der reale Windleistungszubau auf ein Minimum schrumpft oder sogar den Nullpunkt erreichen wird.

Drittens: Verbesserung der Regelungen, die das bürgerschaftliche Engagement für die Erneuerbaren erhalten. Dies betrifft vor allem die Abschaffung der Ausschreibung im Bereich Photovoltaik und den Verzicht auf Ausschreibungen bei Onshore-Windanlagen. Vorlage dazu sind die von der EU zugelassenen Leistungsgrenzen für kleine Bürgeranlagen (Deminimis-Regelung, bis zu 6 Windräder oder bis zu 18 MW Leistung). Ziel muss die Energiewende mit bürgerschaftlicher Beteiligung und dezentraler Erzeugung sein.

Den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der preisgünstigen Windkraft an Land, gerade jetzt einzuschränken, darf nicht das Ziel der deutschen Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik sein. Wir appellieren an Ihre Verantwortung, diesen vitalen Zweig der deutschen Industrie mit ihren zukunftssicheren Arbeitsplätzen zu schützen und bei der Einhaltung der Klimaschutzziele auf Kurs zu bleiben.

Wir freuen uns von Ihnen zu erfahren, welche Änderungen der EEG-Novelle Sie unterstützen werden. Bitte senden Sie Ihre Antwort per Email an die Unterzeichner.

Mit freundlichen Grüßen
Die Unterzeichner


20.03.2016 - Leitlinien der BN-Kreisgruppe Höchstadt-Herzogenaurach für 2016

Bei der zweitägigen Klausur der Kreisgruppe Höchstadt-Herzogenaurach des Bund Naturschutz (BN) in Vestenbergsgreuth (19.-20. März 2016) legte der BN-Vorstand die Leitlinien für die kommenden 12 Monate fest.

Unter Leitung von Helmut König, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe und Tom Konopka, BN-Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken wählte das Vorstandsteam unter anderem folgende Themen: Wasserqualität, Flächenverbrauch in den Gemeinden des Landkreises durch Wohn- und Gewerbegebiete, geplante Südumfahrung Herzogenaurach und die Zusammenarbeit mit den Teichwirten in Verbindung mit dem Naturschutzprojekt „Karpfen pur Natur“. Zudem soll das ausstehende Alternativkonzept der STUB-Gegner eingefordert werden.


25.02.2016 - BN unterstützt Windpark Wachenroth

Der Bund Naturschutz (BN) unterstützt die Forderung, dass sich die Bevölkerung frei für oder gegen die Windkraft entscheiden kann. Damit sie dies tun kann, braucht man allerdings klare und wahre Fakten, keine Halbwahrheiten oder gar Lügenmärchen. ....

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20.02.2016 - Amphibien so früh wie noch nie auf Wanderschaft

Noch nie zuvor waren sie so früh unterwegs: Die wärmeren Tage derzeit locken Kröten, Frösche und Molche aus den Winterquartieren. Erste „Wanderer“ wurden sogar schon Ende Januar gesichtet. Ursache dafür ist der durchwegs sehr milde Winter. Überall in Bayern werden deshalb zurzeit Amphibienzäune aufgebaut. Rund 6000 freiwillige Helfer des BUND Naturschutz (BN) sind dabei im Einsatz und bringen die Tiere sicher über die Straßen. Es ist die größte Mitmachaktion des Naturschutzes in Bayern. Sie rettet jährlich rund 700 000 Amphibien das Leben.

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04.02.2016 - BN erarbeitet Konzept für Ruheplatz "Am Graben"

Am Dienstag, 02.02.2016 fand ein außerordentliches Treffen der Bund Naturschutz (BN) Ortsgruppe Höchstadt im ASV-Sportheim statt. Thema war die Neugestaltung des Platzes „Am Graben“. Neben einer erfreulichen Anzahl interessierter Höchstadter waren auch Christoph Reuß, BN-Ortssprecher, Helmut König, 1. Kreisvorsitzender und Dr. Krautblatter zugegen.

Letzterer hatte einen Vorschlag zur Neugestaltung ausgearbeitet, der in der Runde diskutiert wurde. Zu allererst mussten aber einigen Teilnehmern die ästhetischen, botanischen wie praktischen Gründe vermittelt werden, warum nicht die bestehenden Kastanien erhalten bleiben sollen. Der BN kommt damit der Stadt entgegen, die spätere Pflege nicht zu verkomplizieren.

Konsens in der Runde war, dass der Platz viel Grün aufweisen muss. Der Platz muss vor allem Ruhebereich und Entspannungszone in der sonst städtischen Umgebung sein. Wesentliches Merkmal dabei ist eine optimale Beschattung für die heißen Tage unserer immer wärmer werdenden Sommer. Eine Abschirmung zum weiterhin vorhandenen Verkehr auf der Hauptstraße, eine maximal mögliche Ruhezone, als auch Kinder vor dem Straßenverkehr zu schützen, war den BN-Mitgliedern wichtig.

Als Baum wie auch als Hecke wurde die Hainbuche ausgewählt (Carpinus petulus, Sorte Columnaris). Sie ist eine robuste einheimische Baumart, die Wärme gut verträgt und trotzdem frosthart ist. Sie verträgt im Vergleich zur Kastanie den Rückschnitt gut, was sich auch in den sehr beliebten, dichten und über die Jahreszeit lang bleibenden grünen Hecken widerspiegelt. Sie ist die bewährte Schnittheckenpflanze schlechthin. Von Vögel wird sie gerne zur Brutzeit aufgesucht. Die Hainbuche ist ein langsam wachsender Baum, sodass er für viele Jahre keinen Rückschnitt benötigt. Die gewählte Sorte erreicht Höhen bis zu 10 Meter mit einem maximalen Kronendurchmesser von ca. 7 Metern.

Der Vorschlag im Detail:

Eine ein Meter breite Hainbuchenhecke umschließt den Platz, in dessen Mitte sich der Springbrunnen befindet. Der Zugang erfolgt nicht von der Hauptstraße bzw. dem Parkplatz „Am Graben“, sondern seitlich über den etwas verbreiteten 1,5 Meter breiten Gehweg oder dem ca. 3 Meter breiten Fußweg, welche die Hauptstraße mit dem Parkplatz verbinden. Die Hecke wird auf 1,5 Meter Höhe geschnitten, sodass der Platz von außen einsehbar ist, trotzdem aber ein Schutz für dort Sitzende gewährleistet wird.

Die Hainbuchen mit ihren ca. 7 Meter Kronendurchmessern sind so platziert, dass sie die umliegenden Gebäude nicht tangieren. Zwischen den Bäumen werden Bänke und Blumenkübel oder Blumenrabatten positioniert.

Ein mögliches Szenario:

Auf der Hauptstraße fahren weiterhin Autos. Ältere Leute und gestresste Jüngere suchen etwas Abkühlung an einem heißen Sommertag. Sie lassen sich unter den schattigen Hainbuchen auf einer Bank nieder, im Rücken den Sicht- und Windschutz der Hecke, vor sich das plätschernde Wasser. Mütter, aber auch immer mehr Väter, kommen mit ihren Kindern, die sich ebenfalls am kühlen Nass erfreuen, und sicherheitshalber nicht sofort auf die Hauptstraße laufen können. Dies trägt wesentlich zur Entspannung bei. Kein Durchgangsverkehr stört. Ein stadtbekannter Platz, um dem heißen und flimmernden Hauptplatz zu entrinnen.

Allen war jedenfalls klar, sie wollen keinen Platz mit rein „städtischem Charakter“.

Dr. Hans Krautblatter, Biologe
Christoph Reuß, BN Höchstadt, Ortssprecher
Helmut König, Bund Naturschutz, 1. Vorsitzender


26.01.2016 - Kompromiss mit Stadt Höchstadt - Keine Tulpenbäume

Am Dienstag, den 26.01.2016 trafen sich die, für die Neugestaltung des Platzes verantwortlichen Planer der Stadt Höchstadt mit Vertretern des Bund Naturschutz (BN). In einem sehr konstruktiven Gespräch kam man zu folgenden Ergebnissen:
Die vier Kastanien decken zum jetzigen Zeitpunkt mit ihren Kronen den Platz recht gut ab, spenden also den erwünschten Schatten, weisen aber ein starkes Wachstum auf, sodass sehr bald starke Rückschnitte nötig wären. Das ist bei der größten Kastanie schon seit einiger Zeit der Fall. Solche Rückschnitte sind alles andere als schön, sie werden von den Bäumen zudem sehr schlecht vertragen.Für eine weit in die Zukunft reichende gute Lösung müsse man schweren Herzens nach würdigen Nachfolgern für die Kastanien suchen.

Die ursprünglich vorgeschlagenen Tulpenbäume waren nach kurzer Diskussion als völlig ungeeignete Exoten vom Tisch. Als ideale Nachfolger einigte man sich auf großkronige Hainbuchen (Weißbuchen) mit kontrolliertem Wuchs. Bürgermeister Brehm versicherte, dass man sich die Größe durchaus einiges kosten lasse.
Um die vier Bäume soll möglichst viel Grün angesiedelt werden. Dabei denkt man vor allem an Heckensträucher. Große Blumentröge mit jahreszeitlich wechselndem Blumenflor sollen zwischen die Sitzbänke, die im Kreis in gebührendem Abstand um den Springbrunnen gruppiert sind. Dort sprudelt aus ebenerdigen Steinplatten in mehreren Fontänen das Wasser.
So könnte der Platz zu einem Ort werden, wo man sich wohl fühlt: Auf der Bank sitzend, vor sich das munter plätschernde Wasser, neben sich der Blumenflor, im Rücken abgeschirmt durch Heckensträucher, im (sommerlichen) Schatten einer Hainbuche.

Der BN legte in der Runde vor allem großen Wert auf folgende Punkte:

  • Es müssen vor allem große Exemplare der Hainbuche sein, die bereits nach ihrer Pflanzung dank ihrer umfangreichen Kronen eine starke Beschattung ermöglichen.
  • Durch große, gut vorbereitete Pflanzgruben sollen lebenswichtige Standortfaktoren sichergestellt werden.
  • Ein Exote wie der Tulpenbaum, mit einer Reihe problematischer Eigenschaften, scheidet bei der Wahl eines Nachfolgers von vornherein aus. Mit der Wahl der Hainbuche wird einen Baum favorisiert, der im Eichen-Hainbuchenwald als Charakterart auf tonigen Böden (Letten) zu unserer fränkischen Heimat gehört.
  • Da es sich um eine „Begrünung“ des Platzes handeln soll, sind Sträucher und Blütenpflanzen eine Selbstverständlichkeit.
  • Für die Stadt selbst ist damit ein wichtiges Bindeglied des Grüngürtels vom Engelgarten über die Altstadt und den Kellerberg bis zum Weingartsgraben geschaffen.

Dr. Hans Krautblatter, Biologe
Christoph Reuß, BN Höchstadt, Ortssprecher
Helmut König, Bund Naturschutz, 1. Vorsitzender


21.01.2016 Geplante Höchstadter Baumfällung "Am Graben"

Im Interesse einer attraktiven, gut strukturierten Stadt versucht man in Höchstadt seit Jahren den Grüngürtel vom Engelgarten über den Kellerberg bis zum Weingartsgraben zu vervollständigen, bzw. in gutem Zustand zu erhalten. Das ist auch ein wesentliches Anliegen von Kellerberg- und Heimatverein. Die Neugestaltung „Am Graben“ lieferte vor Jahren einen wertvollen Beitrag, um eine Lücke in der vergleichsweise baumarmen Altstadt zu schließen. Die vier Platanen, die den Parkplatz strukturieren und die vier Kastanien, die sich in respektablen Abstand um den Springbrunnen gruppieren, sind in der Zwischenzeit zu haushohen Bäumen mit mächtigen Kronen herangewachsen, die die Funktion einer „grünen Lunge“ in der Stadt bestens erfüllen können. Denkt man an den zurückliegenden Sommer, dann ist ein weiterer Effekt nicht hoch genug einzuschätzen, der wohltuende, kühle Schatten, den diese Bäume spenden.

Doch da platzt eine Schreckensnachricht herein: Die vier großen Kastanien sind in das neue Platzkonzept mit Wasserelement nicht zu integrieren, bis März sollen sie gefällt sein. (NN, 15.1.2016)

Das wäre eine neue, verhängnisvolle Dimension. Anstatt, wie bisher vor allem am Kellerberg, eine behutsame Pflege des Altbestandes zu betreiben mit der Entnahme dürrer Äste oder absterbender Bäume, würden nun vitale, leistungsstarke Bäume eliminiert.
Da drängt sich geradezu die Frage auf, ob ein talentierter, zukunftsbewusster Planer nicht in der Lage ist, in der weitläufigen Anlage das wertvolle Kapital der vier großen Kastanienbäume geschickt zu integrieren, anstatt einen Kahlschlag zu fordern. Von Seiten des Bauingenieurs ist es durchaus möglich, die Kastanien stehen zu lassen, von der technischen Seite spricht nichts dagegen (FT, 20.1.2016).

Nach den Vorstellungen des Landschaftsarchitekten „soll ein offener Platz mit veränderter Höhenlage und städtischem Charakter“ entstehen, bei dem „die Kastanien nicht mehr in das Gesamtbild passen, zumal sie noch größer werden“ (FT). Als ob wir in Mitteleuropa nicht hervorragende Schattenspender hätten, hat man sich für die Ersatzpflanzung eine phantasievolle Variante ausgedacht, den Tulpenbaum:
Der Tulpenbaum ist ein schnell wachsender Riese, der in seiner Heimat, der östlichen USA bis 60m hoch wird, und am ehesten für große Parks geeignet ist.

Dem gegenüber ist die Kastanie seit Jahrhunderten ein beliebter Zierbaum in Alleen und auf Plätzen und gerade in grünen Musterstädten gut vertreten.

Die für die Pflanzung vorgesehene Zuchtform des Tulpenbaumes (Liriodendron tulipifera) gilt als besonders schlank und säulenförmig. Dadurch wird sie der Vorstellung des Architekten von einem „offenen Platz“ entgegenkommen, dem Wunsch der Bürger nach wohltuendem, kühlen Schatten an heißen Sommertagen aber diametral entgegenstehen - man denke an den letzten Sommer! So wird der Wunsch des Planers, der Platz möge „ein Aufenthaltsbereich für den Bürger“ werden, eine Illusion bleiben. Selbst die erforderlichen Zusatzkosten für eine Neubepflanzung dürften nicht unerheblich sein.
Einer solchen Variante vier prächtige, vitale Kastanien zu opfern wäre absolut unverantwortlich.

Dr. Hans Krautblatter, Biologe
Christoph Reuß, Ortssprecher Höchstadt
Helmut König, 1. Vorsitzender