BN warnt vor Sonderweg für Hotelbau
Der Bund Naturschutz macht auf höchster Ebene mobil gegen die umstrittenen Baupläne eines Wellness-Hotels im Adelsdorfer Ortsteil Neuhaus.
Schon seit 2024 kritisiert der BN die Planungen für den Bau eines Wellnesshotels unmittelbar neben wertvollen Wiesenbrüter-Gebieten bei Neuhaus. Grundsätzlich ist der BN nicht gegen das Vorhaben, stellt sich aber gegen diese Standortwahl. Alternativvorschläge wurden von den Investoren bisher nicht angenommen.
Im Umfeld liegen sensible Naturschutzgebiete sowie europäische Vogelschutzgebiete. Direkt neben dem Bauvorhaben in freier Landschaft brüten Kiebitze. Aber auch durch eine landwirtschaftliche Trocknungsanlage und technische Teichanlagen in der Nähe dieses Standortes sind in Zukunft Konflikte mit den rechtmäßig bestehenden Bauten von Land- und Teichwirten zu erwarten.
Selbst Staatsministerien bestehen auf das Anbindegebot und lehnen das Vorhaben an diesem Standort ab. Nun versuchte man per Zielabweichungsverfahren die Landesplanung lokal zu ändern. Nachdem dies drohte abgewiesen zu werden, wechselt man zu einem neuen Versuch mittels des neuen Modellregionengesetz (Mai 2026), obwohl dieses eigentlich zur Identifizierung von Möglichkeiten des Bürokratieabbaus dienen soll und nach Auffassung des BN nicht missbraucht werden darf, um Regeln gegen Zersiedelung und Flächenverbrauch auszuhebeln.
Nun hat der BN am 16.10.26 vor Ort bei einem Pressetermin die neue Problematik dargestellt und die weitere Zukunft betrachtet. Welche Bedeutung dieses Thema landesweit hat, ist daran erkennbar, dass sowohl Martin Geilhufe, der Vorsitzende des BN Bayern und der Ehrenvorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger dabei unterstützt haben. Geilhufe erinnerte daran, dass das hohe Gut Boden als nicht vermehrbar ist. Er wies darauf hin, dass es schon seit langer Zeit - z.B. als Markus Söder Heimat- und Finanzminister war - Bestrebungen gab das Anbindegebot zu lockern. Dieses Vorhaben hat der BN damals schon verhindert. Sinnvolle Regeln sind zutiefst wichtig in der Demokratie, um Vertrauen zu schaffen und Landschaft und Umwelt zu erhalten. Hubert Weiger empfindet es als deprimierend, dass man heute wieder um Dinge kämpfen muss, die eigentlich in früheren Zeiten schon als gesichert geschützt galten. „Und auch heute werden wir solche Eingriffe verhindern“, sagt Weiger. Es ist ein klarer Verstoß gegen die bayerische Verfassung, denn sowohl Kommunen wie auch der Freistaat sind verpflichtet, Natur und insbesondere den Freiraum zu schützen. Der BN wird es nicht nur beim Protest belassen, sondern wird die Rechtmäßigkeit des Vorhabens juristisch überprüfen lassen, denn Bundes- und EU-Naturschutzrecht müssen auch innerhalb einer Modellregion uneingeschränkt gelten.
Weitere Informationen:
Pressebericht der EN/NN vom 17.10.2026 (NN+ Abo nötig)
Stellungnahme an Innenministerium zum Modellregionengesetz
Stellungnahme an Wirtschaftsministerium zum Zielabweichungsverfahren
Stellungnahme zum Planvorhaben
