Mehlschwalben in Seeside
Viele unserer neuen Mitbürger im Ortsteil SeeSide (am Reuthsee) in Adelsdorf sind aufs Land gezogen, wohl auch wegen der unmittelbaren Nähe zur Natur. Aufgrund des vorhandenen Offenbodens in einem Neubaugebiet und der Nähe zum Reuthsee finden sich in hoher Zahl Schwalben ein, die dort optimale Brutmöglichkeiten finden. Wir bitten alle eindringlich, den Vögeln dies auch zu ermöglichen, da deren Nistmöglichkeiten immer mehr abnehmen. Außerdem fängt ein Schwalbenpaar ca. 12.000 Insekten, auch Steckmücken aus Weihern und Gräben in eurer Nähe, hier dem südlich gelegenen Reuthwegweiher.
Wir denken, viele wissen, dass die Zertörung der Nester und die Störung der hochgeschützten Vögel strafbar ist und geahndet wird. Kotbretter unterhalb der Nester beseitigen auf einfache Weise das Problem. Wir wollen hier eine kleine Hilfestellung geben und sind für Gespräche gerne bereit.
Ein Eldorado der Mehlschwalben
Überschlägig sind mindesten 47 Häuser betroffen (2021). An 16 sind Nester vorhanden, 13 davon werden aktuell bebrütet. An 9 Häusern wurden die Nester entfernt, oder sind nicht mehr vorhanden, 4 Häuser behindern die Vögel am Nestbau.
Wir müssen aber auch feststellen, dass es nicht nur im Reuthseegebiet Verstöße gegen das Naturschutzgesetz gibt, sondern auch im Umfeld des Evangelischen Pfarrheims, wo an einem Haus 2022 alle Nester fehlen.
Die Rechtslage
Das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG sagt folgendes:
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere …
(1) Es ist verboten,
[…]
3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu stören
§ 44 Besonderer Artenschutz
(1) Es ist verboten,
[…]
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
§ 69 / 71 Bußgeld- und Strafvorschriften
[…] Zuwiderhandlungen können mit einer Ordnungswidrigkeit bis zu 50.000 Euro oder als Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren oder als Geldstrafe geahndet werden.
Wichtiger Hinweis: Auch das Entfernen der Nester, nachdem die Vögel im Herbst in ihre Südquartiere weggezogen sind, ist eine Ordnungswidrigkeit. Also auch leere Nester dürfen nicht zerstört werden!
Einfache Abhilfe
Mit Kotbrettern, die unter die Nester montiert werden, läßt sich das Problem leicht beseitigen.
Kotbretter kann man direkt mittels eines Winkels an die Hauswand schrauben. Falls die Gefahr besteht, dass eventuell unterhalb des Brettes Schwalben auch dort noch Nester bauen könnten, sollte ein 2-3 cm breiter Abstand zur Hauswand gelassen werden. Eventuell kann auch eine Rückwand noch als Mauerschutz montiert werden. Es gibt viele Anleitungen im Internet. Der optimale Abstand zum Nest sollte etwa 70 cm betragen.
Viele Häuser in Seeside haben auch die Möglichkeit, dass nicht die Hauswand verletzt werden muss, sondern dass die Kotbretter über die überstehenden Dachbalken einfach und leicht abnehmbar angebracht werden können. Denn gereinigt werden müssen die Kotbretter jährlich (aber bitte nicht zur Brutzeit!).
Einen möglichen Vorschlag zeigt unsere Skizze. Sinnvoll wäre die Herstellung und Realisierung als Gemeinschaftsaktion zu organisieren. Aufgrund der naheliegenden Weiher und der geologisch vorhandenen Letten sollten sie sich auf ein Leben mit den Schwalben einstellen.
Weitere Informationen finden sie unter:
https://brandenburg.nabu.de/imperia/md/content/mecklenburgvorpommern/projekteundaktionen/schwalbenschutz/schwalbenhilfe.pdf
https://niedersachsen.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/vogelarten/schwalben/15531.html
https://niedersachsen.nabu.de/imperia/md/content/niedersachsen/schwalben/anleitung_kotbrett.pdf
http://gebaeudebrueter-erlangen.de/steckbrief-mehlschwalbe.html