Zur Startseite

Ortsgruppen

  • Übersicht

Warum lehnt der BN den FNP ab

Eine Kurzinfo - Zum Einstieg

Hauptgrund der Ablehnung ist die durchwegs viel zu umfangreiche neue Ausweisung von Bauflächen, die weit über den örtlichen Bedarf hinausgehen. Gleichzeitig werden die Bestände von hochbedrohten Feldvogelarten wie insbesondere Rebhuhn und Kiebitz erheblich gefährdet. Die Arten sind auch Anzeiger für viele Belastungen in der Natur, die wir dringend reduzieren müssen.

Über 50 % der geplanten 59 Baugebiete lehnt der BN ab bzw. sieht hier dringenden Änderungsbedarf, weil durch die Planung eine maßlose Flächeninanspruchnahme ausgewiesen würde, aber auch wertvolle naturschutzrelevante Strukturen wie Hecken, Weiher sowie Bodenbrüterlebensräume in Stadt- und Ortsnähe beeinträchtigt werden.

Besonders betroffen sind die Orte:
Greiendorf, deren aktuelle Siedlungsfläche um 65,4%, also um mehr als die Hälfte des bestehenden Dorfes, und Biengarten um 42,5% vergrößert werden soll. Insgesamt 7 Dörfer überschreiten eine Dorferweiterung um 25%.

In den folgenden Beiträgen werden Sie immer wieder auf die offiziellen Seiten des FNP verwiesen [in eckigen Klammern]. Dies nur, um die Fakten auch ordnungsgemäß zu belegen. Die Beiträge sind Auszüge aus der Stellungnahme des BN als Träger öffentlicher Belange.


Grundsätzliches zur Siedlungsentwicklung

Die Bedarfsprognose für Wohnbebauung im FNP geht am tatsächlichen Bedarf an Wohnbebauung für die Höchstadter Bürgerinnen und Bürger vorbei. In [FNP, Begründung], Seite 19 findet man „Die Bereitstellung von Bauland für die ortsansässige Bevölkerungszuwanderung hat Vorrang und bedarf der Sicherung durch geeignete Maßnahmen.“

Nun gibt es mindestens 30 ha Wohnfläche, die lt. FNP nicht nutzbar sind. Begründet wird dies i.d.R. damit, dass diese nicht verfügbar sind. Dabei wird aber der Aspekt übersehen, dass diese Baulücken für die Ortsansässigen als Bauland für die nächste Generation bereits vorgehalten werden und deshalb bei der Bedarfsprognose berücksichtigt werden müssen.

Höchstadt besticht durch eine immense Bauflächenvorhaltung, die mit Quoten und Faktoren immer höher getrieben wird. So wird in [Wohnflächen-Beadrfsermittlung], Seite 11 dann erklärt, dass prognostizierte 678 Personen 1064 Wohneinheiten benötigen. Hier sollte die Stadt dringend über ein anderes Flächenbeschaffungskonzept und eine verdichtete Wohnstruktur nachdenken.

So liegt der Flächenbedarf für die nächsten 15 Jahre um 144 Prozent über dem aktuellen bayerischen Durchschnitt. Legt man das hoffentlich einmal erreichbare, von CSU und FW anvisierte Ziel von nicht mehr als 5 ha Neuversiegelung pro Tag in Bayern zugrunde und rechnet man ausnahmsweise die Ausgleichsflächen mit ein, so gelangt man zu einem Gesamt-Flächenverbrauch von mehr als 650 Prozent, der schon jetzt und in Zukunft eine immer höhere Belastung für die Landwirtschaft bedeutet.

Besonders maßloser, nicht nachhaltiger Flächenverbrauch wird für folgende sieben Ortschaften geplant, in denen der Flächenzuwachs größer 25% der Dorffläche ausmacht: Greiendorf (65,4%), Biengarten (42,5%), Greuth (33,9%), Sterpersdorf (31,2%), Förtschwind (27,2%), Medbach (25,5%) und Nackendorf (25,3%).
Drei Gewerbeflächen sind in oder neben naturschutzfachlich hochsensiblen Bereichen geplant, wo sie irreparable Schäden verursachen würden.
Mit der Ausweisung der Gewerbefläche westlich der Kläranlage von Höchstadt würde die seit Jahrzehnten bestehende Ausgleichsfläche direkt südlich der Kläranlage sowie die für Bodenbrüter wertvolle Feldflur im Nahbereich im Randbereich des Vogelschutzgebiets Aischgrund vollends entwertet. Dies stellt eine eklatante nicht hinzunehmende Fehlplanung dar, gegen die der BN entschieden vorgehen wird, da hierdurch die letzten Brutvorkommen von Kiebitz und Bekassine im Aischgrund betroffen wären.


Flächenmanagement

Übermäßiges Flächenangebot fördert letztendlich auch massiven Flächenverbrauch. Zusätzliche Flächennutzungsplanerweiterungen im nicht planbaren Sonderfall während der 15 Jahre Laufzeit werden da sicher noch dazukommen.
In [FNP, Wohnbauflächen-Bedarfsermittlung], Seite 13 findet man den Offenbarungseid der Stadt. Es besteht nun „das Bestreben zur Einrichtung eines Flächen- und Leerstandskatasters, um die niedrige Mobilitätsrate in Zukunft steigern zu können.“ Diese Einsicht kommt viel zu spät!

Bereits 2010 hat der BN auf ein Flächenmanagement hingewiesen. Vom früheren Ministerpräsidenten Beckstein gab es 2002 eine Aufforderung zur Verringerung des Flächenverbrauchs an alle Kommunen, also auch an Höchstadt. Ein „Bündnis zum Flächensparen“ wurde bereits 2003 mit der Obersten Baubehörde ins Leben gerufen. Dort findet man Aussagen wie: "Eine wichtige Voraussetzung zur Reduzierung des Flächenverbrauchs ist es, die innerörtlichen Baulücken, Brachen und nicht mehr genutzten Bauflächen systematisch zu erfassen und die Potentiale der städtebaulichen Neustrukturierung und Nachverdichtung aufzuzeigen." Das alles wurde offenbar in Höchstadt bisher missachtet.

Dieser „Verzögerungstaktik“ sollen nun die letzten naturschutzfachlich hochwertigen stadtnahen Feldfluren, wie Häckersteig oder der Schwarzenbachgrund zum Opfer fallen?


Flächenverbrauch

Eine mathematische Betrachtung

Im Folgenden wollen wir zwei Szenarien betrachten. Die Berechnung wird in der Stellungnahme des BN detailliert aufgeführt. Das Grundprinzip der Berechnung, bezogen auf die Flächenverhältnisse, stammt vom ehemaligen CSU MdL und MdB Josef Göppel.

Vergleich mit durchschnittlichem Flächenverbrauch in Bayern

Höchstadt prognostiziert einen Flächenbedarf von 136,1 ha (ohne Kompensation). Der aktuelle, durchschnittliche Flächenverbrauch in Bayern liegt bei 10-11 ha pro Tag. Rechnet man diesen Wert auf die Stadt Höchstadt für eine Laufzeit von 15 Jahren um, so erhält man bei Bezug auf die Fläche einen "erlaubten" Flächenverbrauch von 55,0 ha. „Erlaubt“ heißt hier nicht aufgrund einer Gesetzesregelung oder Verordnung, sondern „erlaubt“ bezüglich des derzeitigen bayerischen Durchschnittwertes.

Legt man den, von CSU und FW (und BN) gewünschten Zielwert von 5 ha pro Tag Flächenverbrauch zugrunde (siehe Koalitionsvertrag CSU & FW), so dürften nur mehr 27,5 ha verbraucht werden. Zur Erinnerung: Höchstadt liegt bei 136,1 ha!

Der Mehrbedarf an geplantem Flächenverbrauch der Stadt Höchstadt (bezüglich der Flächenverhältnisse) im Vergleich zum Durchschnitt des Freistaats beläuft sich somit über 15 Jahre auf 144,0 %. Also mehr als das Doppelte des Durschnitts in Bayern.

Legt man den, von CSU und FW gewünschten Zielwert von 5 ha pro Tag Flächenverbrauch zugrunde (siehe Koalitionsvetrag), so liegt der Mehrbedarf bei sage und schreibe 388,1 %.

Dies ist eine eindeutige Aufforderung, den Flächenverbrauch zu reduzieren.


Häckersteig

Der Häckersteig ist eine höchst schutzwürdige, Jahrhunderte gewachsene alte terrassierte Feldflur-Kulturlandschaft zwischen Aisch und Birkach, die früher als Anbaugebiet auch für Obst, Hopfen und sogar Wein diente. Heute stellt der Häckersteig ein kulturhistorisches und ökologisches Kleinod dar. Neben seinem naturschutzfachlichen Wert durch seine reichhaltige Flora und Fauna kommt dem Bereich auch als attraktives Naherholungsgebiet besondere Bedeutung zu. Dieses zu schützen sollte Vorrang vor dem grassierenden Flächenverbrauch und dem immer noch weiter steigenden Ressourcenverbrauch unserer Gesellschaft haben.

Die vorhandenen Äcker sind Brutlebensraum für hochbedrohte Bodenbrüter. Um den Häckersteig existieren Streuobstwiesen, Äcker und Grünflächen. Um den floristischen und ökologischen Wert dieses Lebensraums umfassend beurteilen zu können, wurden innerhalb einer Vegetationsperiode über 90 Arten von Blühpflanzen festgestellt, die vor allem für Insekten lebensnotwendig sind. Die vielfältige Artenzusammensetzung bestand dabei aus Heilpflanzen, Volksheilkräutern, Speisegewürzpflanzen und sonstige attraktive Pflanzen.
Detaillierte Informationen findet sie hier.

Landschaftsästhetisch ist der Entwurf auch deswegen mangelhaft, weil er zwei große Baugebiete wie Finger in die freie Landschaft streckt. Diese Planung lässt stark vermuten, dass die Bauflächen nach Nord und Süd für zukünftige Erweiterungen bereits ins Auge gefasst wurden. Auch die von der derzeitigen Planung noch als Grünflächen frei gehaltenen Flächen würden aufgrund der Störwirkungen von drei Seiten ihre Lebensraumfunktion für hier vorkommende Brutvögel wie das Rebhuhn verlieren.

Aufgrund der unausweichlichen direkten und mittelbaren Lebensraumverluste durch die geplante Wohnbebauung lehnen wir die vorliegenden Bauflächen im Bereich des Häckersteigs ab. Sie müsste in ihrer Ausdehnung nach Nordwesten um mindestens 50% reduziert werden, um vorhandene Wertigkeiten und Funktionen noch annähernd wahren zu können.

So nebenbei wird auch erwähnt, dass die Errichtung einer Umgehungsstraße entlang des Häckersteigs die Verkehrssituation in der Innenstadt erheblich entspannen würde. Dies soll im weiteren Verfahren noch thematisiert und herausgearbeitet werden.


Gewerbegebiete im Schwarzenbachgrund

FNP: Gewerbegebiet 01 und 02

Vergleicht man die Forderungen aus der Bevölkerung, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) mit der Kommune erarbeitet wurden, muss man feststellen, dass es eklatante Widersprüche zum aktuellen FNP gibt. Folgende vom BN voll und ganz geteilte und hiermit nochmals nachdrücklich unterstützte Einschätzungen im ISEK werden durch die Planungen im FNP völlig missachtet:

  • „Westlich und südwestlich des „Karpfenkreisels“ (Greiendorfer Weg, westlich des Lappacher Weges) wird die bestehende gewerbliche Nutzung als sehr kritisch gesehen, weil dadurch der Übergang in die freie Landschaft und in eine attraktive Natur deutlich gestört wird. Die vorhandenen Gewerbebauten verhindern zudem den herausragenden Blick auf die historische Stadtsilhouette.“ (ISEK, Seite 73).
  • „An der Westseite des Lappacher Weges und entlang des Greiendorfer Weges sollten keine weiteren Gewerbebauten und Gewerbeflächen ausgewiesen werden. In diesem Bereich sollen dagegen die vorhandenen landschaftlichen Qualitäten hervorgehoben und entwickelt werden: die attraktive Weiherlandschaft; die mäandrierende Aisch bis nach Greiendorf und Sterpersdorf; der Übergang von der historischen Altstadt in die freie Natur. Dies sind wichtige Eckpunkte für eine Förderung und Entwicklung des Tourismus.“ (ISEK, Seite 91).
  • Und auch „[…] entlang des Greiendorfer Weges wird eine Erweiterung von Wohn- oder Gewerbeflächen nicht empfohlen.“ (ISEK, Seite 93).

BN-Stellung zu den Gewerbegebieten 01 und 02
Die wechselfeuchte Feldflur mit ihren Gemengelagen aus Weihern, Grünland und Äckern im Schwarzenbachtal ist ein überaus bedeutendes Brutgebiet für stark gefährdete Bodenbrüter wie insbesondere Kiebitz und Rebhuhn. Beide Arten zählen zu den Arten mit den stärksten Bestandseinbrüchen sowohl deutschlandweit, als auch in Bayern und in unserer Region innerhalb der letzten drei Jahrzehnte. Der Kiebitz ist regional inzwischen als vom Aussterben bedroht einzuschätzen, unter anderem aufgrund erheblicher Lebensraumverluste im Aischtal östlich von Höchstadt durch ausufernde Gewerbe- und Industrieansiedlungen, Sandabbau, Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und eine Vielzahl von Störwirkungen.

Neue Gewerbegebiets-Ansiedlungen wie im FNP geplant, würden nun auch gegenüber dem bereits bestehenden östlichen Gewerbegebiet „Am Aischpark“ nun auch am westlichen Stadtrand den Lebensraum für diese störungsempfindlichen Arten entwerten. Im Schwarzenbachtal würde damit nicht nur im überplanten Bereich sondern durch Kulissenwirkungen und Lärm auch weit ins Umfeld hinein ein nicht wieder gutzumachender Verlust eintreten.

Gemäß Landschaftsplan [Kommunaler Landschaftsplan, Seite 113] wurden nicht nur die oben genannten Arten aktuell bestätigt, sondern sogar die vom Aussterben bedrohte Bekassine in jüngeren Jahren noch als Brutvögel festgestellt. Angesichts der hohen Gefährdungslage der in diesem Planungsraum betroffenen Arten verbietet sich eine Überplanung mit gewerblicher Nutzung daher unbedingt. Die vermeintliche „Machbarkeit“ durch artenschutzrechtliche Kompensation der zu erwartenden Verluste bedeutender Vogellebensräume, wie im Landschaftsplan ausgeführt, teilt der BN nicht und ist auch fachlich nicht zu rechtfertigen.

Angesichts der akuten Gefährdungssituation des Kiebitzes und der Bekassine sind weitere Lebensraumverluste und Beeinträchtigungen dieser Arten für neue Gewerbegebiets-Ausweisungen in diesem Planungsraum nicht zu rechtfertigen.


Gewerbegebiet westlich Kläranlage

Gewerbegebiet 04

Im Bereich südlich und südwestlich der Kläranlage befindet sich einer der letzten Verbreitungsschwerpunkte des Kiebitzes im Aischtal und das wohl einzige noch unregelmäßig besetzte Brutgebiet der vom Aussterben bedrohten Bekassine.

Auch die beplanten Äcker selbst (oft als Hackfruchtäcker genutzt) sind bedeutender Brutlebensraum für Kiebitze, Flussregenpfeifer, Rebhuhn, Feldlerche und weitere bedrohte Arten. Die Röhrichte und Flachwasserzonen in den beiden Ökokonto-Flächen südlich der Kläranlage stellen sowohl bedeutende Brut- wie auch Rasthabitate für Watvögel dar. Durch eine Gewerbe-Bebauung würden nicht nur die direkt überplanten Flächen sondern auch ein mehrere hundert Meter messendes Umfeld nach Süden und Osten ihre Eignung als Lebensraum für diese Arten verlieren.

Ein solcher Eingriff ist im Landschaftsraum auch kaum mehr adäquat ausgleichbar. Wir kennen auch keine Untersuchungen, ob die Verlagerung früherer Ausgleichsflächen im Aischgrund vor etwa 10 Jahren z.B. nach Förtschwind zu irgendeinem Erfolg geführt haben sollen. Im Schwarzenbachtal einerseits auf mehr als 25 ha neue Gewerbegebiete zu planen und dort zugleich für den Kiebitz Lebensräume aus dem Bau eines weiteren Gewerbegebietes nahe bestehender Kompensationsflächen zu platzieren ist unrealistisch, zumal solche Maßnahmen für die betroffenen Arten häufig nicht wirksam sind und erfolglos bleiben.

Angesichts der akuten Gefährdungssituation des Kiebitzes und der Bekassine sind weitere Lebensraumverluste dieser Arten in der Region nicht mehr zu rechtfertigen. Das geplante Gewerbegebiet direkt westlich der Kläranlage Höchstadt, und damit zugleich in unmittelbarer Nachbarschaft zu zwei wichtigen Ausgleichsflächen des Ökoflächenkatasters, ist völlig inakzeptabel. Hierdurch würden nicht ausgleichbare Lebensstätten gemäß §44 BNatSchG vernichtet.