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Pressemitteilungen/Stellungnahmen/Öffentliche Briefe


18.12.2015 Artenschutzrechtliche Prüfung von der Stadt Herzogenaurach gefordert

Aufgund mangelhafter faunistischer Untersuchung des geplanten Baugebietes „Niederndorf Süd - Am Behälterberg“ durch die Stadt Höchstadt fordert der BN eine Spezielle artenschutzrechliche Prüfung. (SaP)

In der Begründung des Bebauungsplans Nr. 64 wird beschrieben, dass keine Kenntnisse über besondere Vorkommen seltener oder gefährdeter Arten vorliegen. Uns liegen jedoch Aussagen von Anliegern vor, die uns glaubhaft vermittelt haben, daß sich in einer Trockenmauer zur Hangabsicherung zum angrenzenden Acker, über die Jahre ein kleines Biotop im Feldrain gebildet hat.

Es hat den Anschein, dass die Untersuchungen, die im Zuge der geplanten Ortsumfahrung 2013 durchgeführt wurden, nur sehr oberflächlich stattfanden. Dies läßt sich auch aus der Aussage „Vorkommen sind aufgrund der anthropogen stark beeinflussten Standortverhältnisse nicht zu erwarten.“, wie sie in der Begründung zum Bebauungsplan zu finden ist, ableiten.
Da bei dem Eingriff offensichtlich nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass möglicherweise streng geschützte Tiere betroffen sind, fordert der BN eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.
Sollten entsprechende Tierarten gefunden werden, bitten wir bestandserhaltende Maßnahmen (z.B. Umsiedelung) einzuleiten.

Helmut König
1.Vorsitzender


15.12.2015 Windkraftanlage in Wachenroth

Der BN nimmt Stellung zur 9. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans „Bürgerwindpark Wachenroth“ zur Nutzung regenerativer Windenergie in der Gemarkung Weingartsgreuth.

Der BN erhebt keine Einwendungen gegen das Vorhaben.

Wir befürworten die Konzentration von Windkraftanlagen auf dafür ausgewiesenen Flächen im regionalplanerischen Vorranggebiet Windkraft WK36, da auch dies zu einer Risikoreduzierung von Kollisionsgefahren mit Vögeln oder Fledermäusen beiträgt. Zusätzlich ist das Gebiet durch die naheliegende Bundesautobahn A3 bereits entsprechend vorbelastet.
Aufgrund des Standortes und den benannten Auflagen aus Betriebseinschränkungen bzw. Abschaltungen durch das begleitende Monitoring in sensiblen Zeiten wird eine Minimierung der Beeinträchtigung gefährdeter Arten angestrebt und sicher auch erreicht. Die Abschichtungstabellen, als Basis der Speziellen artenschutzrechlichen Prüfung (saP), sind korrekt und umfangreich. Den Bewertungen und Aussagen der saP wird zugestimmt. Das Schallgutachten wiederlegt wieder einmal die 10H-Regelung. Der Lärmschutz wird bereits in 750m Entfernung eingehalten. Das Schattenwurfgutachten zeigt unter realistischen Bedingungen keine Überschreitung von den festgelegten Grenzwerten.
Eine konsequente Überprüfung der CEF-Maßnahmen wird vorausgesetzt und von behördlicher Seite auch erwartet.
Helmut König
1. Vorsitzender


17.11.2015 - RAUMORDNUNGSVERFAHREN NIEDERNDORF-NEUSES

Der BN hat zum Raumordnungsverfahren (ROV) "Geplante Ortsumgehung Niederndorf-Neuses" eine 10-seitige Stellungnahme abgegeben. Hier stellen wir eine verkürzte, die wesentlichen Aussagen aber enthaltende Version zur Verfügung.

Der BN lehnt die Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses ab, weil der Bedarf nicht nachgewiesen werden kann, zumindest die prognostizierten Verkehrssteigerungen auf nicht belastbaren Daten basieren. Der Bau würde zu massiven Eingriffen in Natur und Umwelt führen. Weder wurde die geplante Stadt-Umland-Bahn (StUB) berücksichtigt noch die sich aufdrängenden Alternativen und Varianten geprüft. Weil der Bau der Straße zu einer Kannibalisierung der umweltfreundlichen Stadt-Umlandbahn führen würde, ist es auch aus finanziellen Gründen abzulehnen.

Zu den Details:
1. Verfahrensfehler
Nach dem  Bayerisches Landesplanungsgesetz müssen Ort und Zeit der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht werden. Dies ist hier nicht korrekt geschehen. Die Auslegungsfrist wurde verkürzt, und die Abgabefrist unzureichend definiert.
 

2. Mängel der Verkehrsprognose: Die prognostizierten Verkehrssteigerungen basieren auf nicht belastbaren Daten
Die Daten, welche den Bedarf der Umfahrung belegen sollen, werden vom BN angezweifelt.
2.1 Aktuelle Entwicklung bei Schaeffler
Die Verkehrsprognose basiert auf nicht aktuellen Daten. So wird angegeben, dass vor allem durch die Fa. Schaeffler ein Mitarbeiterzuwachs von 18% bis 2025 prognostiziert wird, womit dann sogar die Gesamtsteigerung des Verkehrs von 20% begründet wird. Durch die geplante Umstrukturierung der Schaeffler-Werke ist jedoch von einer mindestens zehnprozentigen Reduzierung der MitarbeiterInnen inklusive der ZeitarbeiterInnen auszugehen. Dies steht im Widerspruch zur Prognose.
Zusätzlich sollte man einer großen Firma auch erklären können, dass es für die Stadtentwicklung günstiger wäre, Erweiterungen im Norden an der vorhandenen Umgehungsstraße zu planen.
2.2 Widersprüche mit der verkehrlichen Zielsetzung
Die Stadt Herzogenaurach hat 2014 den Titel „Fahrradfreundliche Kommune“ vom Bayerischen Verkehrsminister verliehen bekommen. Voraussetzung für diese Auszeichnung ist die klare verkehrspolitische Zielsetzung den Fahrradverkehrsanteil bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. "Zwischen den Stadtqaurtieren beträgt der Verkehr über 50 Prozent des Verkehrsaufkommens, mit Fahrten oft nur bis 3 km. Das motorisierte Verkehrsaufkommen könnte, wenn diese kurzen Wege mit dem Stadtbus oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden und das Auto nicht unbedingt gebraucht wird, deutlich gesenkt werden.“

Die Ergebnisse der Verkehrsprognose stehen hierzu im klaren Widerspruch. Offensichtlich wurden die verkehrspolitischen Zielsetzungen nicht hinreichend berücksichtigt.
2.3 Radschnellwege
Derzeit werden in einem vom Freistaat Bayern mit finanzierten Pilotprojekt für den Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen unter Einbezieung der Nachbarlandkreise mögliche Korridore untersucht.
Siehe hier
Diese Planungen wurden in der Verkehrsprognose nicht berücksichtigt.
2.4 Entlastungswirkung Stadt-Umland-Bahn
Die Entlastungswirkung durch die geplante StUB wurde nicht hinreichend untersucht. Weder wurde die StUB berücksichtigt noch die Folgen auf den ÖPNV geprüft. Weil der Bau der Straße zu einer Verdrängung der umweltfreundlichen Stadt-Umlandbahn führen würde, ist es auch aus finanziellen Gründen abzulehnen. Es muss festgestellt werden, dass die ermittelte Verkehrsbelastung in der Hauptendorfer Straße mit lediglich 412 LKWs ab 2,8t pro Tag gering ist.

3. Sich aufdrängende Varianten wurden nicht einbezogen
Im ROV werden zwar fünf Varianten dargestellt, die aber nur marginale Unterschiede vorweisen. Der BN erkennt an, dass sich die Stadt Herzogenaurach schon lange und intensiv um eine verträgliche Lösung bemüht. Der BN ist jedoch zum Ergebnis gekommen, dass in erster Linie weiträumige, dabei aber ausschließlich nur kostengünstige Lösungen angestrebt werden. So scheint der Bau einer weit ausladenden Umgehungsstraße durch die freie Natur günstiger als eine stadtnahe Lösung. Schrittweise kleine Verbesserungen werden dabei nicht berücksichtigt. Aber auch im ersten Moment ungewöhnliche Lösungen wurden vorschnell ausgeklammert.

Wegen des enormen Naturverbrauchs sollten die nachfolgenden Alternativen und Variantenvorschläge in das ROV aufgenommen werden.
3.1 Stadt-Umland-Bahn (StUB)
Es wird nicht offengelegt, welchen Einfluss die geplante StUB auf das Verkehrsverhalten haben wird. Da stellt sich dann die Frage, wozu man die StUB eigentlich braucht. Sollte es Umfragen in den Herzogenauracher Firmen gegeben haben, um die Fahrtrouten der Mitarbeiter zu ermitteln, so tauchen sie im ROV nicht auf.
3.2 Vacher Kreuzung
Ein massives Problem sind die Linksabbieger auf der Niederndorfer Straße von der Autobahn kommend auf die Vacher Straße. Dadurch wird der Verkehrsfluss stark gestört. Durch einen reibungslosen Ablauf würde dieser Staupunkt stark entzerrt, der hauptsächlich nur zu den Stoßzeiten auftritt. Dafür wäre die Ostspange eine mögliche, erweiterbare Alternative.

Auch eine Nord-Süd-Verbindung könnte den Verkehrsfluss wesentlich verbessern. Mit dem Hans-Ort-Ring existiert bereits eine große Umfahrungsstraße, die mit der Niederndorfer Straße verbunden werden könnte, um die Ortsdurchfahrten zu reduzieren, z.B. über die
3.3 Rathgeberstraße
Dort wäre durch den Kauf einiger Häuser, die offensichtlich auch etlichen Verkaufswilligen gehören, eine notwendige Verbreiterung der Straße als mögliche Nord-Süd-Anbindung realisierbar. Oder über eine
3.4 Grünschneise
Entlang des Schwester-Ennodia-Wegs verläuft eine Grünzone in Nord-Süd-Richtung. Diese könnte man untertunneln. Dies ist zwar keine kostengünstige Lösung, wenn man aber die Umweltzerstörung der Südumgehung miteinrechnet, wohl nicht teurer. Gleiches wäre prinzipiell auch in der Niederndorfer Straße möglich.
3.5 Einbahnstraße
Es gäbe noch die Möglichkeit einer Einbahnstraße ab der A3-Abfahrt, über die Niederndorfer Straße, Erlanger Straße, Hans-Maier-Straße, Hans-Ort-Ring wieder hin zur A3-Zufahrt. Damit wäre der Verkehr durch Niederndorf sofort auf die Hälfte reduziert. Wegen des CO2-Ausstoßes wäre eine Beschränkung auf den LKW-Verkehr sinnvoll.
3.6 Ausbau Bussystem
Darüber hinaus wird im Landkreis ein erheblicher Ausbau des Bussystems geplant. Dieser wurde von vielen Bürgermeistern des Landkreises im Zuge des StUB-Bürgerentscheids proklamiert und in Aussicht gestellt. Auch dadurch sollte eine erhebliche Reduzierung des Individualverkehrs möglich sein. Obendrein wären auch noch Park-and-Ride-Plätze möglich, die im ROV keine Beachtung finden

4. Massive Eingriffe in Natur und Umwelt
4.1 Arten und Lebensräume

Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zeigen die Wertigkeit des südlichen Bereichs von Herzogenaurach auf, der keinesfalls mit dem nördlichen Bereich vergleichbar ist. So wird eine stattliche Anzahl von Brutvögeln und Durchzüglern aufgelistet, die auf der Roten Liste Bayerns genannt werden.
Selbst in stadtnahen Bereichen in der Nähe der Schaeffler-Werke findet man europarechtlich geschützte Arten. Es kann hier ein Verbotstatbestand ausgelöst werden. Von solchen Konfliktbereichen gibt es mehrere. Aufgrund der früher oder später einsetzenden Siedlungsstrukturen entlang der Umgehung, wäre es realistischer, von einer Zerstörung der heutigen biologischen Vielfalt auszugehen.
Im Untersuchungsgebiet kommen eine Reihe geschützter Arten wie Laubfrosch, Kammmolch, verschiedene Fledermausarten, Zauneidechse, Grüne Keiljungfer, Grauspecht und Mittelspecht, Pirol, Eisvogel, sowie Vögel der Feldflur wie Braunkehlchen, Feldlerche, Schafstelze, Goldammer oder Neuntöter vor.
Mit jeder der geplanten fünf Varianten würde eine Zerschneidung von mehreren, sehr naturbelassenen, quer zur geplanten Straße verlaufenden Tälern erfolgen. Damit würden wichtige Wanderwege, vor allem für Amphibien durchtrennt. Aber auch Flugrouten von Fledermäusen würden zerstört oder mindestens stark beeinträchtigt.
4.2 Landschaftsbild, Naherholung
Auch die Naherholung würde durch die äußerst dominante Straße sehr beeinträchtigt. Verantwortlich dafür sind die geplanten großen Landschaftsveränderungen durch zum Teil bis zu 18 Meter hohe Dämme oder Einschnitte. Mit dem geplanten Projekt würde ein nennenswerter Eingriff in das Landschaftsbild erfolgen, Naturräume zerschnitten und der Erholungswert erheblich beeinträchtigt.
4.3 Landwirtschaftliche Nutzbarkeit
Ebenso würden die Landwirte durch eine unwirtschaftliche Teilung ihrer Äcker und der erschwerten Zufahrt zu ihren Grundstücken schlechter gestellt. Wertvolle Ackerflächen gingen für immer verloren.
4.4 Flächenverbrauch
Die geplante Neubaumaßnahme würde zu einem erheblichen, aber vermeidbaren Flächenverbrauch führen. Ebenso würde einer zukünftigen Siedlungserweiterung im Süden Herzogenaurachs der Weg bereitet. Es besteht die Gefahr, dass es nicht nur im Norden, sondern auch im Süden zu weiteren Industrie-/Gewerbeansiedlungen kommt, wodurch die Stadt durch Straßen und Gewerbegebiete eingekesselt wird. Die Zersiedlung würde stark angeheizt.

5. Widerspruch zur Landesplanung
Das geplante Vorhaben steht im Klaren Widerspruch zu einer Reihe von Landesplanerischen Vorgaben und ist daher abzulehnen. Aussagen/Positionen des/zum Landesentwicklungsprogramm LEP in Kurzform:
LEP 3.1 Flächensparen
Grund und Boden sind ein nicht vermehrbares Gut und haben auch eine wichtige Funktion für den Naturhaushalt.
LEP 5.4 Land- und Forstwirtschaft
Auch hier werden Flächen in erheblichem Umfang in Anspruch genommen und damit der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Im Rahmen weiterer Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen kommt dem Erhalt hochwertiger Böden auf Grund ihrer hohen Ertragsfähigkeit besondere Bedeutung zu.
LEP 7.1 Natur und Landschaft
Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen erhalten und entwickelt werden. Natur und Landschaft sind unverzichtbare Lebensgrundlage.
LEP 7.1.6 Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt, Biotopverbundsystem
Lebensräume für wildlebende Arten sollen gesichert und entwickelt werden. Das geplante Vorhaben steht nicht nur im Widerspruch zu europarechtlichen-, nationalen und bayrischen Naturschutzgesetzgebung, sondern auch zur Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Der BN bittet, die Planung als landesplanerisch negativ zu bewerten.

Für Rückfragen:
Helmut König                Dr. Horst Eisenack
1. Vorsitzender             Beisitzer, 09132-5352
BN Kreisgruppe Höchstadt-Herzogenaurach


02.09.2015 - BN erstattet Anzeige wegen Störung im NSG Mohrhof

Die Kreisgruppe Höchstadt-Herzogenaurach des BUND Naturschutz (BN) hat am 2. September 2015 Anzeige bei der Polizeiinspektion Höchstadt und beim Umweltamt im Landratsamt Erlangen-Höchstadt wegen Ordnungswirdrigkeiten im NSG Mohrhof erstattet.

Am Samstag, den 22.08.2015 wurden auf dem Damm südlich der dem BN gehörenden Westfeldweiher westlich der für den öffentlichen Verkehr gesperrten Straße zwischen Poppenwind und Mohrhof im Naturschutzgebiet (NSG) „Vogelfreistätte Weihergebiet bei Mohrhof“ Personen beobachtet, die dort fünf Autos mit Kennzeichen aus Ludwigsburg (Baden-Württemberg) abgestellt hatten und auf Campingstühlen verfolgten, wie zwei Hunde von einer Frau immer wieder mittels Vogelattrappen in den Weiher gescheucht wurden. Zeitgleich dazu wurden immer wieder Schüsse abgegeben. Im Umfeld befand sich noch eine Person, die eine Fotokamera mit einem Objektiv mit langer Brennweite und Schulterstütze im Anschlag hatte, und offensichtlich Bilder von aufgescheuchten Vögeln machte.
Der Vorgang wurde von Vogelbeobachtern, die in der Nähe waren, aufgrund der Schüsse beobachtet und fotografiert. Diese haben die Personen angesprochen, welche unfreundlich reagierten, und den Zeugen drohten, dass sie mit Konsequenzen zu rechnen hätten, falls sie die Bilder veröffentlichen sollten. Die Polizei wurde gerufen, die Personalien der Gruppe wurden aufgenommen. Nach eigenen Angaben handelte es sich bei dem Treiben um eine jagdliche Hundeausbildung, die im NSG auf Einladung des hiesigen Jagdpächters durchgeführt wurde. Die Aktion fand am 22. August statt, also 10 Tage, bevor der Weiherdamm betreten werden darf und die Jagd auf Enten beginnt.

Aus Sicht des BN wurde dabei gegen mehrere Verordnungen und Gesetze verstoßen:

  1. nach NSG Verordnung vom 5.8.1982, GVBl. 21/1982 ist es verboten
    - die Lebensbereiche (Biotope) der Tiere und Pflanzen zu stören … (§4 Abs 1 Ziff. 9)
    - freilebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen oder zu töten, Brut- und Wohnstätten oder Gelege solcher  Tiere fortzunehmen  oder zu beschädigen (§4 Abs 1 Ziff. 12)
    - außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese dort abzustellen (§4 Abs 2 Ziff. 1)
    - in der Zeit vom 1. März bis 31. August  die Wege auf den Dämmen der Weiher und das sonstige Gelände außerhalb der übrigen Straßen und Wege zu betreten (§4 Abs 2 Ziff. 2).

    Für Befreiungen von den Verboten ist die Höhere Naturschutzbehörde zuständig (§6 Abs 2). Dort war vom Vorgang nichts dergleichen bekannt.
    Selbst wenn ein Jagdberechtigter anwesend war, sind ggf. Hundeabrichtung und insbes. Fotoaufnahmen und die Mitnahme weiterer Personen einschließlich Fahrzeuge nicht als „rechtmäßige Ausübung der Jagd bzw. Ausübung des Jagdschutzes“ gem. § 5 Abs. 1, Ziff. 4. von den Verboten der NSG-Verordnung ausgenommen.

  2. nach Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten
    - wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§39 Abs 1).
    An dem Weiher gibt es einen der wenigen Standorte der vom Aussterben bedrohten Rohrdommel in Bayern.
    - wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§44 Abs. 1 )
    Konkret sind zwei Brutreviere Zwergdommeln, Drosselrohrsänger, Rohrschwirl, Wasserralle sowie diverse Entenarten betroffen.

  3. Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
    - durch Befahren einer mit Zeichen 260 StVO für motorisierten Verkehr gesperrten Straße.

Da der BN Eigentümer der Grundstücke ist, behalten wir uns vor zivilrechtlich wegen Besitzstörung (§ 862 BGB) und ggf. mit einer Schadenersatzklage gegen die betroffenen Personen vorzugehen. Die in den Weihern herangezüchteten Karpfen des Projektes „Karpfen pur Natur“ wurden durch die Hunde massiv gestört, was aufgrund des durch die lang anhaltende Trockenheit bedingten Sauerstoffmangels im Wasser zu erheblichen Schäden führen kann.

Der BN fordert die Polizei sowie die zuständigen Naturschutzbehörden auf, konsequent gegen diesen Vandalismus vorzugehen.
Gleichzeitig nehmen wir den Vorfall zum Anlass, die Entenjagd im NSG dauerhaft zu verbieten. Kein Jäger kann uns erzählen, dass er bei einem auffliegenden Vogel blitzschnell unterscheiden kann, ob es sich um eine nicht oder um eine streng geschützte Art handelt. Die Entenjagd läuft dem Naturschutzgedanken in einem Vogelschutzgebiet zuwider. Es soll dabei nicht unerwähnt bleiben, dass in zwei der drei Jagdreviere, in denen das NSG liegt, die Entenjagd seit einigen Jahren nicht mehr praktiziert wird. Allein der „gastfreundliche“ Jagdpächter führt sie noch durch.

Helmut König
1. Vorsitzender


19.08.2015 - Deponie Lonnerstadt

BN erstellt Gutachten zur Altdeponie Lonnerstadt

Im April 2015 befasste sich der Kreistag mit der undichten Altdeponie Lonnerstadt. Eine Untersuchung durch R&H Umwelt GmbH Nürnberg (R&H) im Auftrag des Landratsamtes Erlangen Höchstadt, unter deren Aufsicht die Deponie liegt, aktivierte den Kreistag. Dieser besuchte die Altdeponie, das Ergebnis wurde in der Presse veröffentlicht.

Diese schrieb damals, dass laut Umweltamtschef eine Oberflächenabdichtung, eine Abführung des Regenwassers, ein neuer Sickerwasserauffang, die Ableitung des Deponiegases als auch wiederkehrende Messungen Kosten in Millionenhöhe bedeuten würden. Es wurde die Frage gestellt, ob das verhältnismäßig sei, angesichts der niedrigen Belastung. Mit der Regierung von Mittelfranken sollte das geklärt werden. Landrat Tritthart beruhigte damals mit der Aussage, dass die Konzentration sehr niedrig sei, und „Wir werden die Sache ernsthaft angehen, aber unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit.“

Der BN hat sich das zu Herzen genommen und hat gehandelt. Unserer Bitte, das Gutachten, als auch die gesamten Messdaten zu erhalten, wurde vom Landratsamt dankenswerterweise stattgegeben. Da die Deponie im weiteren Umkreis eines geplanten Trinkwasserbrunnens in der Aischaue bei Lonnerstadt liegt, war unser Bestreben, schnellstmöglich eine Klärung der tatsächlichen Gefährdung des Grundwassers herbeizuführen. Das Landratsamt lässt bereits seit 2005 die Altdeponie regelmäßig untersuchen. In dieser Beziehung kann kein Mangel erkannt werden. Wir mussten aber feststellen, dass das Gutachten von R&H kaum Aussagen über eine zielführende Behandlung zur Minimierung von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser macht. Aus diesem Grund haben wir ein Gutachten beim Geowissenschaftliche Büro Dr. Heimbucher GmbH (GBH) in Auftrag gegeben. Ziel war, auf Basis der bereits vorliegenden Daten von R&H genauere Aussagen über das Gefährdungspotenzial sowie weitere Maßnahmen zur Schadensbegrenzung der Deponie zu erhalten. Die uns dabei entstandenen Kosten nehmen wir gerne in Kauf, zum einen um die Bevölkerung vor bösen Überraschungen zu verschonen, aber auch um unserem Umweltamt eine zusätzliche Hilfestellung anzubieten.

Das Ergebnis der Untersuchung kann grob in die zwei Bereiche Bewertung und Empfehlung unterteilt werden:

⇒ Bewertung der Messdaten
Die Untersuchung von GBH stellt fest, dass die natürliche Abdichtung unter der Deponie nicht durchgängig vorhanden ist. Der Boden unterhalb der Deponie wird daher durch belastetes Sickerwasser beeinflusst. Eine obere Abdichtung fehlt. Die Oberfläche weist zudem Rillen auf, die teilweise bis zu 30 Zentimeter tief sind. Daher dringt noch mehr Wasser in den Deponiekörper ein. Der hohe Wasserstand sowie Wassergehalt in der Deponie fördert die Methangasproduktion wesentlich. Ein seitlicher Zutritt von oberflächennahem Grundwasser verstärkt dies zusätzlich. Stark belastetes Deponiesickerwasser tritt seitlich aus dem Deponiekörper wieder aus.
Damit ist eine hohe Gefährdung des oberflächennahen Grundwassers aufgrund der hohen Schadstoffbelastung im Deponiesickerwasser gegeben. Durch die erhöhte Schadstoffkonzentration im oberflächennahen Grundwasser ist eine Verunreinigung des tieferen Grundwassers zu erwarten und wahrscheinlich. Etliche der vorhandenen Schadstoffe haben die Bedenklichkeitsschwelle bereits überschritten.

⇒ Empfohlene Sanierungsmaßnahmen
Ein Trenndamm an der Deponiebasis fehlt, dadurch wird eine nachträgliche Abdichtung schwierig und vor allem äußerst kostspielig. Aus diesem Grund werden die folgenden Maßnahmen empfohlen. Aus BN-Sicht sollten diese keinesfalls auf die lange Bank geschoben werden. Es wird somit empfohlen:

  1. Anbringung einer Oberflächenabdichtung mit Entwässerungs- und Rekultivierungsschicht.
  2. Erstellung einer Hangdrainage im Westen, um das Eindringen von oberflächennahem Grundwasser in den Deponiekörper zu unterbinden.
  3. Drainage am östlichen Deponiefuß, um das Deponiewasser zu fassen und entsprechend abzuleiten.
  4. Erstellung einer Gasdrainage.
  5. Errichtung von drei neuen Messstellen für tiefes Grundwasser, um auch die tatsächlichen Grundwassereinträge erfassen zu können.
  6. Einzäunung des Deponiegeländes.

Der BN hält diese vorgeschlagenen Maßnahmen für angemessen und erforderlich für die Sicherheit der Wasserversorgung. Die zu erwartenden Kosten dieser Maßnahmen stehen in keinem Verhältnis zu einer erheblich teureren Umlagerung der Deponie oder zu einer nachhaltigen Schädigung der Höchstadter Wasserqualität. Die Unterlagen der Untersuchung durch GBH stellen wir dem Landratsamt kostenlos zur Verfügung.

Helmut König
1. Vorsitzender


21.07.2015 - Fehlendes Energiekonzept im Baugebiet Reuthsee, Adelsdorf

Der BUND Naturschutz (BN) hat zum geplanten Wohngebiet Reuthsee als Träger öffentlicher Belange eine ausführliche Stellungnahme zur aktuellen Planung abgegeben. Darin wird festgestellt, dass Umwelt- und Naturschutzbelange zufriedenstellend beachtet werden. Dieses Gebiet wurde schon im Flächennutzungsplan 1986 als mögliche Baufläche ausgewiesen.

Aus energetischer Sicht müssen wir aber größere Mängel feststellen, die einem so großen Baugebiet in Anbetracht des Energiewende-Zeitalters nicht gerecht werden. Das Thema ist keinesfalls einfach. Daher kann man es auch nicht nur einem Investor überlassen: Der versucht zwar sehr ökologisch, aber trotzdem so kostengünstig wie möglich zu bauen, um die Wohnungen günstig zu verkaufen.

Städtebauliche Anforderungen
Das geplante Wohngebiet umfasst 18 Hektar mit bis zu 560 Wohneinheiten. Zum ersten Mal kommt städtischer Charakter nach Adelsdorf. Hierfür ist auch ein modernes zukunftsweisendes Energiekonzept erforderlich. Zwar belegt der Investor in der bestehenden Planung nach geltender Energieeinsparverordnung (EnEV) beste Werte im Vergleich zu den sonst üblichen Gebäuden. Andererseits wird als typisches Haus ein unterkellertes Reihenendhaus aufgeführt, das im Endenergiebedarf aufgrund der hohen Nutzfläche zwar günstig ist, aber im Primärenergiebedarf nur 91 Prozent der gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Bei kleinerer Nutzfläche verschlechtert sich der Wert weiter. Dies bedeutet eigentlich, dass das Haus durch die KfW nicht förderfähig wäre.
Die bestehende Planung soll dabei keinesfalls schlecht geredet werden. Der Investor plant die Gebäude durchaus hochwertig mit Vollwärmeschutz, individueller Gasheizung mit Brennwerttechnik und Warmwasserspeicher, sowie einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Das ist schon ziemlich aufwändig. Aber eigentlich besagt jede Studie, dass bei großflächigen, dicht besiedelten Wohngebieten, eine zentrale Energieversorgung auf die gesamte Lebenszeit erheblich günstiger kommt. So auch die Oberste Baubehörde Bayerns in einer Arbeitshilfe zur Ortsplanung. Energieeffizientes und nachhaltiges Planen und Bauen beginnt nicht erst am Gebäude. Bereits auf städtebaulicher Ebene werden die Weichen für den späteren Energieverbrauch gestellt.

Energiekonzept nötig
Zur weiteren Berücksichtigung zählen sicherlich die Technologien, die in unserer Stellungnahme aufgelistet sind, mit gebäudebezogenen Solarkollektoranlagen, Photovoltaik mit Stromspeicher und Flächenheizungen, eventuell mit Wärmepumpen. Grundsätzlich muss man sich zumindest Gedanken über Quartierslösungen machen. Aber auch der Einsatz eines zentralen Blockheizkraftwerks (BHKW) mit eventuellem Stadtteilwärmespeicher und Eigenstromversorgung muss bedacht werden. Durch mehr Einbeziehung alternativer Energien anstelle der Gasversorgung wäre auch der Primärenergiebedarf günstiger.
Selbst die Möglichkeit der Lieferung des BHKW-Stroms an einen Aggregator zur Deckung von Regelleistung (Strom der im Bedarfsfall kurzfristig benötigt wird, um die Frequenz stabil zu halten), die obendrein sehr gut bezahlt wird, sollte berücksichtigt werden. Die jeweiligen Abnahmebedingungen wären innerhalb der Gemeinde zu managen.
Uns fehlen alternative Konzepte, die auf Basis der Adelsdorfer Möglichkeiten angedacht und durchkalkuliert wurden. Wir würden uns daher wünschen, dass der Gemeinderat dem Auftrag zur Erstellung eines professionellen Energiekonzeptes zustimmt. Denn nur so werden unterschiedliche Lösungen vergleichbar, insgesamt optimale Lösungen erzielbar und die Energiekosten auch in absehbarer Zukunft erträglich bleiben. Adelsdorf kann hier Vorbild sein auch für andere Gemeinden.

Helmut König
1. Vorsitzender


22.05.2015 - Einhaltung der Gesetze eingefordert

Der Bund Naturschutz bezieht Stellung zur Vorgehensweise eines Christbaumzüchters, der die vorgeschriebene artenschutzrechtliche Prüfung für die Umnutzung eines Ackerlandes ablehnt. Gleichzeitig weigert er sich, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Feldlerche durchzuführen. Weiter


21.04.2015 - Anhörung A3 - BN fordert Grünbrücke

In der Anhörung zur A3 Höchstadt-Nord bis Schlüsselfeld fordert der Kreisvorsitzende in Vertretung der Kreisgruppen Höchstadt-Herzogenaurach und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim eine zusätzliche Grünbrücke.

Der Kreisvorsitzende betont nochmals die Gründe unserer Ablehnung des A3 Ausbaus, der in erster Linie mit dem steigenen Verkehrsaufkommen auf unseren Straßen zusammen hängt. Dies hat Auswirkungen auf Klimaschutz, Naherholung, Lärm, Luftschadstoffe und Flächenverbrauch. Alles zusammen wird aber von den Bürgern einfach so als „Gott gegeben“ hingenommen.

Wir fordern daher vor allem eine Reduzierung des Lastverkehrs auf unseren Autobahnen. Wir wollen, dass die Bahn ihren Transportauftrag endlich ernst nimmt und verbessert. Ihre Logistik auf Vordermann bringt, und für den Fernverkehr den Transport der Güter übernimmt. Wir brauchen eine Maut, die den LKW-Verkehr bezogen auf seine Schädigungen entsprechend belastet. Dies wäre ein sinnvoller Beitrag, den wir uns zur Verbesserung der heutigen Situation dringend wünschen würden.

Grünbrücke
Die Wildkatze ist bekannterweise wie keine andere Art als beispielhafte Ziel- und Zeigerart für Wirbeltiere für einen Verbund von Waldlebensräumen besonders geeignet. Daher profitieren von ihren Wegen viele andere Tiere.

Die Planung hat nun 2 Grünbrücken, eine östlich von Abtswind (zwischen Geiselwind und Wiesentheid), und eine in der Mönau vorgesehen. Zwischen beiden liegt ein riesiger Abstand von 55 km. Dazwischen ist die Erweiterung einer Unterführung vorgesehen, die von vielen Tieren nicht angenommen wird. Gleichzeitig führt sie auf offene freie Flächen, die von Wildkatzen gemieden werden. Dies ist offensichtlich Datenbasis Bundesamt für Naturschutz (BfN).

Untersuchungen und Modelle des BUND sowie des Landesamtes für Wald und Forstwirtschaft (LWF) zeigen, wo mögliche Verbreitungswege sind. Unterschiedliche Verfahren bringen leicht unterschiedliche Aussagen. Aber alle zeigen auf, dass im Bereich Schirnsdorf eine Grünbrücke notwendig ist. Laut den BUND Modellen befindet sich hier sogar eine Hauptachse der möglichen Wildkatzenwanderung, und bei Klebheim eine Nebenachse. Laut LWF grenzt ein großes Streifgebiet bei Schirnsdorf an.

Wir fordern daher, dass im Bereich der Hauptachse bei Schirnsdorf, eine zusätzliche Grünbrücke erstellt wird. Ebenso fordern wir sowohl für Schirnsdorf als auch für die Nebenachse bei Klebheim, dass Detailuntersuchungen bezüglich der Wildkatze durchgeführt werden. Ein Experte soll vor Ort erkunden, wie geeignet die Struktur und das Gelände dort ist, um eine geeignete Querung zu ermöglichen.

Optimal wäre eine Unterstützung dieser Untersuchung durch das Aufstellen von Wildkatzenlockstöcken zur Untermauerung der Strukturanalysen, dies gilt auch für die Mönau. Sinnvoll wären diese Untersuchungen auch, um die Analysedaten, die mittlerweile über 10 Jahre alt sind, zu erneuern.

Helmut König
1. Vorsitzender


09.04.2015 - Aufruf zur naturnahen Teichbewirtschaftung

Zum Start des neuen Kreisvorsitzenden wurde an alle Bürgermeister der 15 Gemeinden, die zum Bereich der BUND Naturschutz Kreisgruppe Höchstadt-Herzogenaurach zählen, ein Begrüßungsschreiben und gleichzeitig ein Aufruf zur naturnäheren Teichbewirtschaftung gesendet.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zunächst möchte ich mich als neu gewählter 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Höchstadt-Herzogenaurach des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) bei Ihnen bekannt machen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in Sachen Natur- und Umweltschutz anbieten. Das von der Kreisgruppe betreute Gebiet umfasst die Gemeinden des früheren Landkreises Höchstadt a. d. Aisch. Wir vertreten hier mehr als 1600 Mitglieder.

Wie Sie sicher wissen, engagiert sich der BN im Gebiet des Aischgrundes wegen der landschaftlichen Bedeutung im besonderen Maße um den Biotop- und Artenschutz rund um die Karpfenweiher und die Erzeugung qualitativ hochwertiger Karpfen. Dies geschieht z.B. mit unserem Programm „Karpfen pur Natur“, wo wir mit dem Landschaftspflegeverband Mittelfranken und einem erfahrenen Teichwirt erfolgreich zusammenarbeiten. Allerdings ist die Wirkung hierbei nur auf die wenigen Weiher gegeben, die dem BN gehören. In dieser Sache wenden wir uns deshalb mit einem Anliegen an alle Gemeinden und hiermit auch an Ihre, um einen weiteren Beitrag zum Erhalt einer günstigen Situation in den Weihergebieten anzustreben.

Wir beobachten nämlich schon seit längerer Zeit Verluste in der Tier- und Pflanzenwelt und die Veränderung des Landschaftsbildes unserer Weiherlandschaften. Neben Einflüssen aus der Umgebung der Weiher spielt die Art und Weise der Bewirtschaftung der Teiche eine große Rolle. Vor allem an intensiv genutzten Teichen und solchen die von Angelsportvereinen genutzt werden, ist das besonders auffällig und erkennbar z.B. am Verlust von Wasserpflanzen, Flachwasserbereichen, Schilfbeständen und Ufergehölzen und von Amphibien.

Unsere benachbarte Kreisgruppe Neustadt a. d. Aisch hat mit Unterstützung der Glücksspirale ein Projekt durchgeführt, das dieser Entwicklung entgegen wirken soll. Hierbei haben die Kommunen, die ja per Gesetz für ihre Grundstücke in besonderem Maße dem Naturschutz verpflichtet sind, die Weiherpächter und der BN in vertrauensvoller Zusammenarbeit ein vorbildliches Konzept entwickelt, das unseres Erachtens auch auf unseren Landkreis übertragen werden kann und sollte.
Wir haben deshalb die Bitte, dass auch Ihre Gemeinde im Falle der Neuverpachtung von gemeindeeigenen Karpfenteichen einige Grundsätze, die als Ergebnis des Projektes formuliert wurden, bei der Abfassung der Pachtverträge berücksichtigt werden.

Die Gemeinde setzt sich für den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume ein. Dies lässt sich bei Berücksichtigung folgender Punkte gut mit der Karpfenteichwirtschaft verbinden:

  • Der Weiher ist in der Amphibienzeit von Ende Februar bis in den September bespannt zu halten.
  • Eine Kalkung des Weihers ist nach Abschluss der Amphibienentwicklung und dem Abwandern der Amphibien ab Juli im bespannten Weiher oder im trockenen Weiher nach dem Wintern direkt vor oder während des Bespannens möglich.
  • Der Weiher soll als Karpfenweiher bewirtschaftet werden. Der Weiher sollte nicht mit Barschartigen, wie Flussbarsch oder Zander und Waller/Wels besetzt werden. Ein Besatz mit Hecht als Beifisch ist möglich.
  • Der Weiher sollte nur mit heimischen und nicht mit faunenfremden Fischarten besetzt werden, da diese beim Abfischen in freie Gewässer gelangen könnten.
  • Eine entstehende Röhrichtzone ist zuzulassen. Die Größe der Entwicklungsfläche ist gemeinsam abzustimmen und darf den Abfluss zum Mönch nicht beeinträchtigen. Die Röhrichtzone ist wichtig für die Laichablage und für Kaulquappen, als Standort von Jungfischen, als Vogelbrutplatz und sie gewährleistet Schutz vor Methan bedingten Sauerstoffdefiziten im Winter.
  • Wasservegetation ist erwünscht und sollte toleriert werden, soweit dadurch das Ablassen des Weihers nicht gefährdet wird. Sie kann auf einzelne Weiherbereiche begrenzt werden.
  • Das Einbringen von Totholz bietet Unterstand für Fische und Amphibien sowie Beherbergung von Fischnährtieren.
  • Mit Uferbewuchs, z.B. Weide, Erle usw. kann die Uferböschung gesichert werden. Einzelne Weiherbereiche werden beschattet. Dadurch entstehen Temperaturunterschiede im Gewässer und Rückzugsmöglichkeiten für einzelne Fisch- und Amphibienarten.

Wir würden gerne ein mittelfristiges Projekt unterstützen, mit dem eine Erfolgskontrolle bei der Erfüllung der formulierten Ziele stattfindet. Es würde uns deshalb freuen, wenn jede Gemeinde hierfür einen für das Gebiet repräsentativen Weiher benennt, an dem beispielhaft vergleichende Untersuchungen vor und nach einer Neuverpachtung durchgeführt werden. Selbstverständlich soll dies in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den betreffenden Pachtvertragspartnern erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut König
1. Vorsitzender
BN Kreisgruppe Höchstadt-Herzogenaurach