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Pressemitteilungen/Stellungnahmen/Öffentliche Briefe


18.12.2019 - Gesellschaftsvertrag für eine neue Partnerschaft zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz

Nach wie vor kursieren bei Bauernprotesten Vorwürfe, Umweltauflagen schadeten der Landwirtschaft und wären derzeit der Grund für die Aufgabe von Bauernhöfen. Der BUND Naturschutz (BN) und die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (AbL) warnen vor solchen haltlosen Vorwürfen.

Agitiert wird vor allem das sogenannte Agrarpaket der Bundesregierung, das minimale Änderungen an den Direktzahlungen an die Landwirte beinhaltet, sowie Düngungseinschränkungen in Gebieten vorschreibt, bei denen hohe Nitratwerte im Grundwasser nachgewiesen wurden. Außerdem richtet sich der Protest gegen die geplanten Einschränkungen von Unkrautvernichtungsmitteln und teilweise auch Insektiziden in Schutzgebieten, in denen auch bisher kaum Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden.

Proteste fehlgeleitet

"Die Proteste der Bäuerinnen und Bauern sind grundsätzlich berechtigt. Auch der BUND Naturschutz demonstriert gemeinsam mit Bäuerinnen und Bauern, Entwicklungs- und Tierschutzorganisationen während der Grünen Woche in Berlin für eine Neuausrichtung der Agrar- und Förderpolitik.", so Richard Mergner, BN Vorsitzender. "Wir setzen uns seit vielen Jahren für neue Rahmenbedingungen ein, die eine nachhaltige bäuerliche Landwirtschaft statt einer immer intensiveren Industrielandwirtschaft fördert."

"Die Folgen dieser ständigen Intensivierung für Billigproduktion und Weltmarkt können nicht über technische Verfahren zur Gülleausbringung, größere Güllelager und immer neue Auflagen gelöst werden, es müssen die Ursachen angegangen werden", so Josef Schmid, Vorsitzender der AbL Bayern. Was die bäuerliche Landwirtschaft braucht, ist Abkehr von der Intensivierungsfalle, ein Umbau des Fördersystems, damit bäuerliche Arbeit, artgerechte Tierhaltung und Umweltleistungen entlohnt werden. Ungeeignet sind pauschale Flächenprämien, denn diese werden zum großen Teil an die Verpächter durchgereicht, und bieten Immobilienaufkäufern- nicht nur in Ostdeutschland- hohe jährliche Renditen.

"Es macht wenig Sinn, sich gegen den Vollzug europäischer Umweltgesetze, wie der Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie zu wenden", so Josef Schmid, und weiter: " Bäuerinnen und Bauern brauchen durch eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Marktordnung eine besseren Marktstellung gegenüber der Verarbeitungsindustrie, wie Molkereien, Schlachtunternehmen, aber auch Mühlen und Lagerhäusern damit sie durch faire, kostendeckende Preise wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, höheren gesellschaftlichen Anforderungen betreffs Artenvielfalt, Tiergerechtigkeit, Klima- oder Umweltschutz gerecht zu werden. Alle Marktbeteiligten müssen bereit sein, Überproduktion zu vermeiden und die Mengen an den Bedarf einer ernährungsbewussteren Verbraucherschaft anzupassen.

"Systembashing" nicht "Bauernbashing"

"Das vielbeklagte "Bauernbashing" ist in Wirklichkeit eine Kritik an den falschen agrarpolitischen Weichenstellungen, denn zu hohe gesundheitsschädliche Nitratwerte in Teilen unseres Grund- und Trinkwassers und das Insektensterben sind nicht wegzudiskutieren, und wesentlich durch die Intensivierung der Landwirtschaft verursacht. Nicht Bäuerin oder Bauer stehen im Fokus der gesellschaftlichen Kritik, sondern die verfehlte agrarpolitische Weichenstellung", so Stephan Kreppold, Sprecher des BUND Naturschutz Arbeitskreises Landwirtschaft. "Landwirte und Umweltverbände sollten zusammenarbeiten um die notwendige gesellschaftliche Unterstützung für eine neue Agrarpolitik zu erreichen."

BN und AbL sind sich einig, dass Hofaufgaben und fehlende Hofnachfolger nicht durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" oder das Agrarpaket der Bundesregierung verursacht sind.

Tatsache ist aber, dass der Strukturwandel eine gewollte Folge der seit Jahrzehnten herrschenden Handels- und Niedrigpreis-Agrarpolitik ist, die unterstützt durch Agrarwissenschaft, Beratung durch Pflanzenschutz- und Düngemittelvertreter, gerade auch in den landwirtschaftlichen Fachmedien, sowie in der Landwirtschaftsausbildung und -beratung, viele Betriebe zum Aufgeben gezwungen oder in die Existenzkrise getrieben hat. Weitere Folge dieser Weichenstellung, die die Absätze der Agrochemiesparte genährt hat, sind die nicht mehr zu leugnenden massiven Belastungen im Naturhaushalt, für die das intensive Landwirtschaftssystem eine der Hauptverursacher ist.

Richard Mergner, Landesvorsitzender
Für Rückfragen
Helmut König, Kreisvorsitzender


31.08.2019 - Raumordnungsverfahren Stadt-Umland-Bahn

Die beiden BUND Naturschutz (BN) Kreisgruppen (KG) Höchstadt-Herzogenaurach und Erlangen haben eine Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren (ROV) der Stadt-Umland-Bahn (StUB) abgegeben. Diese wurden dann vom BN-Landesverband zu einem Dokument zusammengeführt. Im Folgenden wird der Standpunkt der KG Höchstadt-Herzogenaurach für deren Bereich dargestellt.

Der BN begrüßt die Planungen zur Stadt-Umland-Bahn, stellt sie doch ein wichtiges Verkehrsmittel der Zukunft unter Aspekten des Klimaschutzes, der Luftreinhaltung und des Flächensparens dar. Die Stadt-Umland-Bahn ist ein modernes, attraktives und kundenfreundliches Verkehrsmittel. Es ist eine Investition in die Zukunft, damit die prosperierende Metropolregion Nürnberg nicht noch mehr im Individual-KFZ-Verkehr erstickt.

Der BN sieht in einem ausbaufähigen, schienengebundenen Verkehrssystem, das auch über die Grenzen Herzogenaurachs erweiterbar ist, das zukunftsfähigere Verkehrssystem. Damit könnte mittelfristig auch der von etlichen Bürgermeistern der östlich von Erlangen gelegenen Gemeinden ursprünglich geplante T-Zweig realisiert werden.

Insgesamt wurden fünf Varianten betrachtet, davon kamen drei in die nähere Auswahl für das ROV. Für Herzogenaurach bevorzugt der BN nicht die empfohlene Variante über die Rathgeberstraße sondern jene über die Flughafenstraße. „Aus Naturschutzgründen bevorzugen wir diese Variante. Es wäre auch im Sinne des steigenden Interesses breiter Bevölkerungskreise, Natur und Artenvielfalt mehr zu beachten,“ betont der Kreisvorsitzende Helmut König.

Die Route über die Rathgeberstraße muss vor ihrem Endziel bei Schaeffler eine längere Strecke durch die Aurachtalaue zurücklegen. Dabei werden potenzielle Habitate von Fledermäusen, des Bibers, der Zauneidechse, Eisvögel sowie hecken- und höhlenbrütender Vogelarten gestört. Bäume müssen weichen. Auch der Weißstorch ist betroffen. „Dies würde erhebliche Eingriffe in sensible Biotope nach §30 Bundesnaturschutzgesetz im Aurachtal bedeuten. Wir sind der Meinung, dass die Natur, und hier vor allem der Artenschutz im ROV zu gering bewertet werden.“, so König. Außerdem haben die Naturschützer festgestellt, dass die Biotopanzahl gegenüber 1995 sogar zugenommen hat, während die Planer der Meinung sind, dass der naturschutzfachliche Wert bereits verkehrlich vorbelastet ist.

Besonders mangelhaft findet der BN, dass eine grundlegende Aufgabe eines ROV, die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Vorhaben zu prüfen, komplett ignoriert wird. Im vorliegenden Fall zählen dazu konkurrierende Verkehrssysteme, da diese Akzeptanz, Fahrgastzahlen und anderes stark beeinflussen. Damit wird auf die, für den BN naturzerstörende geplante Südumfahrung hingewiesen, die ebenfalls an gleicher Stelle in das Aurachtal einmünden soll. Für König ist diese Straße „ein absolutes Verhinderungswerkzeug für einen erfolgreichen Betrieb der StUB im Bereich Herzogenaurach.“

Nicht optimal seien der weit auseinander liegende Busbahnhof und die Endstation der StUB. Als eine dringliche Aufgabe für die Stadt zur weiteren Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs sollte ein Park+Ride Platz in unmittelbarer Nähe zur Aurachtal Raststätte realisiert werden, auch wenn die Stadt dort für Überbrückungswerke zusätzlich investieren müsste.

Für Rückfragen:
Helmut König, Kreisvorsitzender
Volker Grünenwald, BN Vertreter im Dialogforum


26.07.2019 - Gewerbegebiet Süd im Sand II in Röttenbach

Der Bund Naturschutz (BN) lehnt weiterhin das geplante Baugebiet ab und sieht sich in seiner ablehnenden Haltung einig mit maßgeblichen Behörden. In der Stellungnahme am 26.07.2019 wurde dies der Gemeinde im Detail mitgeteilt.

Die erneute Abwägung der Stellungnahmen zur Erweiterung des Röttenbacher Gewerbegebiets, die einstimmig im Gemeinderat gefasst wurde, ist für den BN symptomatisch. Nicht die Zerstörung von Feuchtflächen ist Thema, sondern dass kein abbauwürdiges Sandvorkommen mehr vorhanden ist. Die Aussage, der hohe Flächenverbrauch sei eine subjektive Darstellung, wie vom Planer geäußert wurde, widerspricht den Vorgaben der Staatsregierung, sei also objektiv richtig.

Der Bund Naturschutz sieht sich in seiner ablehnenden Haltung einig mit maßgeblichen Behörden.
Bereits der Planungsverband der Region Nürnberg weist darauf hin, dass in diesem Gebiet der "Sicherung und dem Erhalt besonders schutzwürdiger Landschaftsbestandteile besonderes Gewicht beigemessen" werden soll. Die an das Bauvorhaben angrenzenden geschützten Feuchtwiesen würden beeinträchtigt. Auch das Landratsamt hatte bereits negative Auswirkungen auf die angrenzenden Biotopflächen befürchtet. Die geplante Maßnahme habe zudem erhebliche Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung, so der Umweltbericht. Das berühre vor allem die lokalen Röttenbacher Wasserschutzgebiete und den Wasserzweckverband der Seebachgruppe.
Auch das Wasserwirtschaftsamt wehrt sich: "Permanente Grundwasserabsenkungen können nicht befürwortet werden".

Das Röttenbacher Wahrzeichen - die Weißstörche - wären ebenfalls betroffen. Sie betrachten diese Feuchtwiesen als ihre "Hofwiese". Vor allem bei ungünstiger Witterung seien solche Nahrungsflächen wegen der kürzeren Transportwege wichtig, weil bei hohem Fütterungsbedarf in der Nestlingszeit der Anflug der Altvögel mit nassem Gefieder sehr kräftezehrend sei.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den unangemessen hohen Flächenverbrauch in Röttenbach.
Wenn man das von der Bayrischen Staatsregierung ausgegebene Ziel von maximal 5 ha pro Tag als Maßstab nimmt, dann stünde der Gemeinde Röttenbach innerhalb einer Wahlperiode von 6 Jahren insgesamt 1,2 ha zu. Tatsächlich aber befinden sich in Röttenbach insgesamt Flächen von 12,4 ha in Planung. Damit wird das für Röttenbach zugestandene Kontingent um mehr als Faktor 10 überschritten. Neun andere vergleichbare Gemeinden müssten daher zum Ausgleich für die Dauer von 6 Jahren auf jeglichen Flächenverbrauch verzichten.

Für Rückfragen:
Helmut König, Kreisvorsitzender
Birgit Schwering, 2. Vorsitzende Ortsgruppe Röttenbach-Hemhofen
Alfons Zimmermann, Schriftführer Ortsgruppe Röttenbach-Hemhofen


12.05.2019 - Wohngebiet Neuhaus "Steigerwaldblick"

Die Gemeinde Adelsdorf weist ein neues Wohngebiet in Neuhaus aus. Für Ortsansässige, wie es in den Unterlagen heißt. Der BUND Naturschutz (BN) glaubt dies aber nicht und hat dies in einer ausführlichen Stellungnahme begründet. In einer Pressemitteilung erläutert die Ortsgruppe ihren Standpunkt.

Seit Jahren wird um ein Flächensparen gerungen. Im Koalitionsvertrag wurde das Ziel vereinbart, den Flächenverbrauch massiv zu verringern. Der BN drängt darauf, den schönen Worten auch Taten folgen zu lassen. „Im Baugesetz wird die Wiedernutzbarmachung von Flächen ausdrücklich als Vorrangig aufgeführt“, erläutert der Orts- und Kreisvorsitzende Helmut König. „Es ist nicht verständlich, warum die bereits in der Planung befindliche Wandlung des ehemaligen Werksgeländes der Firma Dennerlein in ein Wohngebiet wieder fallen gelassen wurde.“ Das ehemalige Betriebsgelände sei sogar größer als das nun wieder neu auszuweisende Baugebiet am Ortsrand, das fast drei Hektar Ackerland vernichtet.
Obendrein soll das Gebiet nicht durch Bauwillige aus Adelsdorf/Neuhaus beplant werden können, sondern durch ein Planungsbüro, das offensichtlich auch die Vermarktung übernimmt. Hier hat der BN die Bedenken, dass wie im Baugebiet Reuthsee (SeeSide) hauptsächlich durch „Auswertige“ das Wohngebiet bezogen wird. Neben höheren Kosten für Bauwillige werden auch „Einheimische“ wenig Berücksichtigung finden, da die Baufirma das Interesse hat, das Gebiet zügig zu bebauen.
„Auch sonstige Flächenrecyclingpotentiale oder Nachverdichtungsmöglichkeiten werden nicht angedacht“, erläutert König. Er stellt auch noch eine hoch interessante Rechnung auf, die den Flächenverbrauch unterstreichen. Nimmt man die Aussagen der Staatsregierung ernst, so darf Adelsdorf erst wieder in 2,1 Jahren weiteres Bauland ausweisen. „Rechnet man das Reuthseegebiet nachträglich noch mit ein und beachtet nicht, dass ein Großteil des Gebietes bereits Gewerbegebiet war, so dürfte erst in 16,3 Jahren in Adelsdorf weiteres Bauland ausgewiesen werden.“

Flächenverbrauch
Als eines der obersten Gebote der Bauleitplanung gilt der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Die Regierung hat die Zeichen der Zeit schon lange erkannt. Seit Jahren wird um ein Flächensparen gerungen. Im Koalitionsvertrag wurde das Ziel vereinbart, den Flächenverbrauch massiv zu verringern.
Im Gesetz wird die Wiedernutzbarmachung von Flächen ausdrücklich als vorrangig aufgeführt. Dagegen wird im vorliegenden Verfahren verstoßen. In Neuhaus wurde mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Neuhaus Nordwest“ aufgezeigt, dass eine entsprechende Fläche für eine Wohnbebauung vorhanden wäre, bisher jedoch nicht genutzt wird. Die dort benannte Fläche ist größer als die nun wieder im Außenbereich liegende. „Die Änderung wurde aber vom Gemeinderat nicht weiter verfolgt – welche Sinneswandlung?“, so König.

Dringender Bedarf nicht begründet
Für die Ausweisung neuer Siedlungsflächen muss aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ein deutlicher Bedarf nachgewiesen werden. Der Bedarfsnachweis wird nicht geführt.
Die Gemeinde verweist zwar auf einen Bedarf für die ortsansässige Bevölkerung, vergibt aber die Planung an eine Privatfirma. Inklusive deren Vertriebspartner wird damit das Wohngebiet großräumig angepriesen. Ortsansässige Interessenten müssen mit höheren Baupreisen rechnen, vom schnellen Ausverkauf der Fläche ganz zu schweigen. Der Planer hat das Interesse, das Baugebiet möglichst schnell zu füllen und nicht langfristig für Ortsansässige Bauland vorzuhalten. Das Baugebiet SeeSide sollte ein Beispiel sein: In den Planungsunterlagen findet man die Aussage, jährlich 57 Wohnungen zu realisieren. Ein Zeitraum von 10 Jahren war damit vorgegeben. Tatsächlich sucht man bereits 3 Jahre später weitere Wohnflächen!
Flächenrecyclingpotentiale oder Nachverdichtungsmöglichkeiten werden nicht angedacht.

Nachhaltige Entwicklung
Der Flächenverbrauch in Bayern beträgt nach statistischen Erhebungen derzeit etwa 11,7 ha pro Tag und stimmt somit vor dem Hintergrund des Ziels einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie u.a. im bereits erwähnten Koalitionsvertrag festgehalten wurde, bedenklich.
„Daher sollte sich die Gemeinde Adelsdorf an die Vorgabe halten, Entwicklungsmöglichkeiten innerorts auszuweisen.“ so die Naturschützer.

Rückfragen an:
Helmut König, Kreisvorsitzender


13.03.2019 - Kritik an weiterem Gewerbegebiet in Röttenbach

Landschaft erhalten? Ja bitte - Flächenfraß? Nein danke!
Mit einer Fotoaktion gegen die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes "Süd im Sand II" in Röttenbach machten VertreterInnen des Bund Naturschutz (BN) am 13. März 2019 auf den anhaltenden Flächenverbrauch und die Landschaftsverschandelung in Bayern aufmerksam. Die Akteure bedeckten eine landwirtschaftliche Nutzfläche in drei Minuten mit 250 Quadratmeter schwarzer Folie.


"Wir wollen zeigen, wie viel Fläche in Bayern Tag und Nacht unwiederbringlich verloren geht. Derzeit sind es 81 Quadratmeter pro Minute", so Helmut König, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Höchstadt-Herzogenaurach. "Es gilt, verbliebene Naturlebensräume nicht weiter zu schmälern, wir stehen aber auch hier, um Bayerns Schönheit, unsere fränkische Kulturlandschaft und unsere Naherholungsgebiete zu bewahren."

Andrea Wahl, 1. Vorsitzende der Ortsgruppe Röttenbach-Hemhofen des BN: "Die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes würde weitere 2,5 Hektar wertvolle Flächen zerstören. So darf es nicht weiter gehen, denn die Ressource Boden steht uns nun mal nicht unendlich zur Verfügung."

"Wir appellieren an die Gemeinde Röttenbach, die Zerstörung wertvoller Lebensräume von gefährdeten und geschützten Arten wie Zauneidechse und Laubfrosch nicht noch zu forcieren", so Tom Konopka, mittelfränkischer BN-Regionalreferent. "Das Volksbegehren 'Rettet die Bienen' hat gerade erst gezeigt, dass das Thema ernster genommen werden muss."

Die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes soll nach Angaben der Gemeinde Röttenbach für die Ansiedelung von neuen Gewerbe- und Industriebetrieben sowie der baulichen Erweiterung von zwei Betrieben und der Umsiedelung eines Gewerbegebietes genutzt werden. Dabei könnten nach den Angaben in der Begründung zum Bebauungsplan "Süd im Sand II" Gewerbegebäude mit einer maximalen Gebäudehöhe von bis zu 11 m und einer Gebäudelänge von 50 bis zu 75 Metern direkt am Ortseingang von Röttenbach gebaut werden.

Der Bedarf für ein weiteres Gewerbe- und Industriegebiet wird allerdings nicht schlüssig nachgewiesen, eine Aufstellung vorhandener, bereits erschlossener Gewerbe- und Industrieflächen wird nicht vorgelegt. "Nimmt man das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet als Grundlage, würde dieses um 66 Prozent erweitert, bezieht man die gesamten Mischflächen im Dorf mit ein, betrüge die Erweiterung immer noch stolze 10 Prozent." erklärt König.

Generell steht das Vorhaben "Erweiterung des Gewerbegebietes" im Widerspruch zum Baugesetzbuch, das vorrangig Innenentwicklung vorschreibt, und zu den Zielen der Staatsregierung, die den Richtwert 'maximal 5 Hektar pro Tag' in den Koalitionsvertrag geschrieben hat. Es widerspräche auch den Zielen des Bündnisses zum Flächensparen, die vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und vom Ministerium des Inneren propagiert werden. Mit dem "Bündnis zum Flächensparen", dem mittlerweile über 40 Partner, z. B. Staatsregierung, kommunale Spitzenverbände, Kommunen, Kirchen und Umweltverbände, angehören, soll der Flächenverbrauch reduziert werden. Dazu gehören Projekte wie das "Kommunale Flächenressourcen-Management", das gerade die Innenentwicklung vorantreiben soll.

Erst am 15.11.18 gab das Landesamt für Statistik bekannt, dass der Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke in 2017 in Bayern um 20 % auf 11,7 Hektar täglich gestiegen ist. Das sind 117.000 Quadratmeter pro Tag oder 81 Quadratmeter pro Minute. Immense Naturflächen gehen dadurch verloren - und damit die Naturräume, die von allen Lebewesen dringend als Lebensraum benötigt werden.

Aus Sicht des BN wird die Planung vor allem abgelehnt, weil besonders schützenswerte Landschaftsteile zerstört und beeinträchtigt würden. Hierzu zählen insbesondere erfassten extensiv genutzten Wiesen- und Weidenflächen und die angrenzenden Weiher. Durch die geplante Versiegelung bzw. Überbauung käme es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter.

Selbst aus dem Umweltbericht der Gemeinde Röttenbach kann man entnehmen, dass im Plangebiet die Boden- und Wasserfunktionen unwiederbringlich verloren gingen und stark beeinträchtigt würden. Die Bebauung des Plangebietes würde zu einer Änderung des Oberflächenwasserabflusses führen, wodurch es zu einer Beeinträchtigung der tiefer gelegenen Feuchtfläche südlich des Plangebietes kommen könnte.

Der Umweltbericht weist etliche schützenswerte Arten auf, die dort ihren Lebensraum verlieren, wie Zauneidechse, Laubfrosch, Neuntöter, Goldammer und Dorngrasmücke. "Mit der Zerstörung der Flächen widerspricht man von kommunaler Seite dem gerade verstärkten Wunsch nach mehr Artenschutz, der durch das Volksbegehren von breiter Seite angemahnt wurde", betont König.

Der für diese Tiere notwendige natürliche Lebensraum ginge für immer verloren. "Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen stehen im keinem Verhältnis zu der Größe des geplanten Gewerbegebietes und kosten der Gemeinde viel Geld", ergänzt Andrea Wahl. "Eine erfolgreiche Umsiedelung der Tiere kann keinesfalls garantiert werden und ist immer Wunschdenken der Planer." Auch fehlen immer noch notwendige Ausgleichsflächen. Zum Zeitpunkt der öffentlichen Beteiligung hatte die Gemeinde noch ein Defizit von fast 0,6 Hektar.

"Vor allem junge Familien mit kleinen Kindern ziehen bewusst aufs Land nach Röttenbach, um die einmalige und unersetzbare Natur direkt vor ihrer Haustür erleben zu können. Daher möchten wir, dass auch für unsere nachfolgenden Generationen diese erhalten bleibt und unsere Ortseinfahrt nicht durch überdimensionierte Gewerbebauten zusätzlich noch verschandelt wird", wünscht sich Andrea Wahl.

Tom Konopka, Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken
Helmut König, Kreisvorsitzender
Andrea Wahl, Ortsvorsitzende Röttenbach-Hemhofen


11.02.2019 - Start der „Hilfe für Kiebitze“ für 2019

Am 11.02.2019 fand die diesjährige Auftaktveranstaltung für die Aktion „Hilfe für Kiebitze“ im Landhotel Drei Kronen in Adelsdorf statt. Der Bund Naturschutz (BN) Kreisgruppe Höchstadt-Herzogenaurach und die Unteren Naturschutzbehörde (UNB) hatten das Projekt zum Schutz der immer seltener werdenden Kiebitze gemeinsam ins Leben gerufenen. Vierundzwanzig Personen werden 2019 wieder aktiv daran teilnehmen.

Helmut König, der Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz für Höchstadt-Herzogenaurach bedankte sich rückblickend bei den „Standbeobachtern“. Das seien Personen die zwei bis dreimal die Woche morgens in acht ausgewählten Arealen des Landkreises nach brutwilligen Kiebitzen Ausschau hielten und den ungefähren Standort dokumentieren. Die UNB bittet daraufhin die Landwirte – gegen Entschädigung – um Rücksichtnahme auf die Brutgebiete in ihren Äckern und Wiesen, Ornithologen markieren die Nester.2018 waren 19 Beobachter insgesamt 263 Mal morgens unterwegs und sichteten dabei mindestens 1612 Kiebitze. „Das sind zwar nur die Sichtkontakte der Beobachter, nicht die tatsächliche Zahl der für den Aischgrund ehemals typischen Vögel“, erläutert König. „Letztendlich wurden lediglich 21 Brutpaare registriert“. Für den Ornithologen Thomas Stahl sind das dann abzüglich der Verluste bei der Aufzucht der Jungen höchstens 40 überlebende Jungvögel. „Das ist zu wenig für den Erhalt der Kiebitze im Landkreis“, so der Fachmann.

Aber auch das trockene Jahr 2018 hat dabei einen gehörigen Einfluss. „Alle Vögel haben da Probleme. So sind auch Störche auf der Suche nach Fressbarem. Finden sie zuwenige Amphibien als Nahrung, werden auch junge Kiebitze gefressen.“ schildert Stahl.

Andreas Sehm von der UNB ist für die Verträge mit den Landwirten zuständig. Er verweist auf acht abgeschlossene Vereinbarungen mit insgesamt 14 Kiebitz-Nestern. „Landwirte sind für die Hilfe absolut aufgeschlossen. Für vier Nester konnten keine Abschlüsse geschlossen werden, obwohl der Landwirt die Vögel schonte. Nur in einem Fall wurde ein festgestelltes Gelege durch Überfahren zerstört. Eine absolute Ausnahme.“ erklärt der Behördenvertreter.

„Wesentlich für den Bestanderhalt ist eine gewisse Koloniengröße. Diese wurde 2018 nur im Raum Mühlhausen, bei Hesselberg und an den Brandweihern bei Neuhaus erreicht“ erläutert der Ornithologe Stahl. Genau dort plant die Gemeinde Adelsdorf im Vogelschutzgebiet eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage. Nicht gerade erstrebenswert für die Naturschützer.

König hat aber Hoffnung, dass sich aufgrund des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ auch weitere Verbesserungen eröffnen. „Das vom Bauernverband so bemängelte Verbot des Walzens von Dauergrünflächen betrifft in erster Linie die Bodenbrüter, so auch die Feldlerche.“ erläutert König, „man kann doch genau diese Flächen staatlich fördern, wo Wiesenbrüter ihre Nester bauen. Das ist nicht ein Problem der Landwirte, sondern eines der Politik.“

„Der Naturschutz ist keinesfalls Gegner der Landwirtschaft, wie von einigen Vertretern des Bauernverbandes zuletzt immer behauptet wurde. Aber industrielle, das heißt großflächige Bewirtschaftung mit damit einhergehendem Pestizideinsatz und ausgeräumten Landschaften, muss zurückgedrängt werden, sind sich die Teilnehmer an der Aktion einig.

Für Rückfragen:
Helmut König, Kreisvorsitzender