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08.05.2023 - Erneute frühzeitige Auslegung des FNP der Stadt Höchstadt
Der BN lehnt den Vorentwurf des Flächennutzungsplans (FNP) ab. Die erste Stellungnahme vom 24.05.2021 ist weiterhin gültig. Wesentliche Änderungen zur 2. Version des Vorentwurfs werden nachfolgend ausgeführt. Hauptablehnung des BN ist der Gesamtflächenverbrauch, der auch durch die neue Vorversion 2 nicht gravierend verringert wurde. Immer noch ist der Bedarf gegenüber dem Ziel der Regierung (Koalitionsvertrag CSU/FW) zu hoch.
In der Begründung wird beschrieben, dass „verschiedene Randbedingungen wie Autobahn, Wald, Überschwemmungsgebiet u.a. weitere Siedlungsflächen kaum noch ermöglichen.“ Auch muss berücksichtigt werden, dass „auf unbebaute Freiflächen kaum Zugriff möglich ist“, so wird es im FNP erläutert. Daraus wird als Ziel der Stadt genannt, dass „zukünftig durch Aktivierungsstrategien ein möglichst großer Anteil dieser Flächen aktiviert werden sollen. Die Ergebnisse sollen in der Planung berücksichtigt werden.“ Dieser Ansatz zur Innenentwicklung wird vom BN ausdrücklich befürwortet.
Daraus sollte folgen, dass nicht vor den intensiven Bemühungen geeignete Freiflächen zu finden, eine Entwertung des Häckersteigs durch die Wohnbauflächen 1.1. bis 1.3 erfolgen darf. Folglich wäre damit auch zukünftig der einzig richtige Weg, die Innenentwicklung zu forcieren, da wohl die genannten Grenzflächen auch in der Zukunft weiterhin vorhanden sind, und somit nicht zur Verfügung stehen.
Da ja Wohnbedarf vorliegt, sollten also weitere moderne, zukunftstaugliche Siedlungsstrukturen angestrebt werden. Dies könnte durch komprimierte Bauweisen mit weitestgehend zurückgedrängtem Straßenbau in Verbindung mit Gemeinschaftsflächen für Kommunikation und Spielraum erfolgen (Beispiel Büchenbach, Hofer Straße).
Auch sollten sektorweise die Bauleitpläne überarbeitet und modernisiert werden, um z.B. zusätzliche Bauflächen oder Anbauten auf größeren Grundstücken oder Aufstockungen zu ermöglichen.
Auch ohne den genannten Flächen 1.1 bis 1.3 bleiben im FNP immer noch 31,32 ha Bauflächen verfügbar (W+M). Dies sollte im Vergleich zu anderen Kommunen für die prognostizierte Bevölkerungsprognose (2020-2039) von 621 Personen (Anlage 1: Bedarfsermittlung Wohnflächen, Seite 11) aus ökologischen wie nachhaltigen Gründen reichen. Zählt man die aktuell genannten Anfragen (von angeblich 400 Interessenten) zur Prognose hinzu und teilt durch die Belegungsdichte, so erhält man eine Bruttogrundfläche von 675m² je Wohneinheit.
Für Rückfragen:
Helmut König, Vorsitzender